32-Jähriger zieht Berufung zurück: Vier Monate Haft für Betrug an eigener Familie
Weil er seinen Stiefvater und die eigene Mutter in Holzwickede mit einem raffinierten Trick um 721 Euro betrogen hat, wurde ein 32-jähriger Kamener im Januar vor dem Amtsgericht Unna zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Problem für den 32-Jährigen: Er stand zur Tatzeit unter Bewährung und droht als Bewährungsversager noch zehn Monate länger hinter Gitter zu wandern. Darum ging er in die Berufung. In der Berufungsverhandlung heute vor dem Landgericht Dortmund hatte er allerdings nichts zu bieten, was das Gericht hätte verlassen können, das Urteil des Amtsgerichtes abzuändern.
Im Gegenteil: Nach einer halbherzigen Entschuldigung („Es tut mir leid. War’ne doofe Aktion von mir.“) kam der 32-Jährige vierfach Vater gleich auf den für ihn springenden Punkt: „Die vier Monate verstehe ich ja, aber da sind ja auch noch die zehn Monate auf Bewährung. Dabei war ich gerade auf einem guten Weg.“ Was Richter Ludwig Brockmeyer allerdings ganz anders sah.
721 Euro über Paypal-Konto des Stiefvaters ausgezahlt
Auf seine Nachfragen räumte der 32-Jährige ein, dass der Sachverhalt, für den er in Unna verurteilt wurde (Emscherblog berichtete), durchaus richtig ist: Danach hat er seiner Mutter und ihrem Partner vorgetäuscht, dass er bei einem Online-Casino 721 Euro gewonnen hat. Um an das Geld zu kommen brauche er aber ein Paypal-Konto, auf das er den Gewinn überweisen lassen kann. Auf Bitten der Mutter ließ sich ihr Partner das Geld auf sein Paypal-Konto überweisen und zahlte die 721 Euro anschließend an seinen Stiefsohn aus. Das dicke Ende kam zehn Tage später: Denn da buchte Paypal die 721 Euro vom Konto des Stiefvaters wieder zurück, weil der Stiefsohn Käuferschutz geltend gemacht hatte. Angeblich habe er die 721 Euro für einen Internetkauf überwiesen, die Ware aber nicht erhalten. Der Stiefvater erstattet Strafanzeige und der Kontakt zum Stiefsohn ist seitdem abgebrochen.
„Sie erzählen hier Stuss, der sich zudem nicht mit dem deckt, was sie vor dem Amtsgericht ausgesagt haben.“
– Richter Ludwig Brockmeyer
Der Stiefsohn will die ganze Aktion nur als Gefallen für einen guten Freund durchgezogen haben, der allerdings seitdem spurlos verschwunden ist. Von den 721 Euro will er auch nur einen kleinen Teil als Provision bekommen haben. Viel wahrscheinlicher ist es jedoch, dass der 32-Jährige mit seinem miesen Trick sogar doppelt abkassiert hat, wie das Gericht nicht ausschließen wollte: Nämlich die 721 Euro von seinem Stiefvater und die gleiche Summe noch einmal von Paypal als Rückerstattung aus dem angeblichen Käuferschutz.
Durch Käuferschutz vermutlich doppelt abkassiert
Auf die Nachfragen des Gerichts verwickelte sich der Angeklagte bei seiner hanebüchenen Geschichte heute immer mehr in Widersprüche. Warum er das Geld nicht sofort auf sein Konto überweisen ließ, konnte er nicht erklären. Nach Recherchen der Polizei gibt es auch den angeblichen Freund nicht, von dem der Angeklagten manipuliert worden sein will. Als der 32-Jährige schließlich sogar einräumte, dass die 721 Euro vor der Überweisung auf das Konto seines Stiefvaters schon einmal auf seinem Konto waren, reichte es Richter Ludwig Brockmeyer: „Sie erzählen hier Stuss, der sich zudem nicht mit dem deckt, was sie vor dem Amtsgericht ausgesagt haben.“ Er sei geneigt, „das Urteil aus Unna abzuschreiben und dann wandern Sie ein. Mit Ihrer Bewährung hätte es ohnehin nicht geklappt“, so der Richter nach Rücksprache mit dem Bewährungshelfer des 32-Jährigen. Es habe auch keinerlei Versuche des Angeklagten gegeben, Wiedergutmachung bei seiner Familie zu leisten oder Kontakt aufzunehmen. „Wir können hier heute gar nichts für Sie tun“, so der Richter.
Nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger auf dem Gerichtsflur zog der Angeklagte schließlich seine Berufung zurück und erkannte das Urteil des Amtsgerichts an.