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Möchtegern-Dealer kippt mit Marihuana-Plantage auf: 18 Monate Haft zur Bewährung

Wegen des Anbaus und Handels nicht unerheblicher Mengen an Betäubungsmitteln ist ein 28-jähriger Holzwickeder heute (25. Juni) vor dem Schöffengericht in Unna zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Seine Strafe wurde zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt. Unterm Strich ist der Angeklagte mit diesem Urteil noch glimpflich davon gekommen.

Denn es hätte auch sehr viel schlimmer für ihn kommen können: Am 22. August vorigen Jahres entdeckten Polizeibeamten in seiner Wohnung in der Reuterstraße eine Cannabis-Plantage, 300 Gramm Marihuana und knapp 500 Gramm Amphetamine samt Equipment. Allein die Cannabis-Plantage hätte nach der Ernte 1,8 Kilogramm Marihuana für den Straßenverkauf ergeben, berechneten die Drogenfahnder.

Auf der Anklagebank zeugte sich der 28-Jährige heute voll geständig und vor allem reuig: „Ich lebe getrennt von meiner Frau und habe 25.000  Euro Schulden“, gab er auf Nachfrage von Richter Jörg Hüchtmann als sein Motiv  an. „Ich dachte, ich könnte meine Schulden mit den Drogen aus der Welt schaffen. Aber damit habe ich mich völlig übernommen. Schon der erste Versuch ging total daneben.“

Zum Drogenverkauf kam es nicht

Zu einem Verkauf von Drogen kam es auch gar nicht erst. Denn bevor er einen weiteren Versuch unternehmen konnte, kippte der Möchtegern-Dealer auf.  Die 300 Gramm Marihuana, die bei ihm gefunden wurden, waren die Drogen aus dem ersten Versuch. Die knapp 500 Gramm Amphetamine samt Zubehör gehörten dem Holzwickeder gar nicht. Vielmehr lagerte er nur zwischen für einen Bekannten. Keine Überraschung: Von diesem Bekannten will er nichts mehr gehört haben, nachdem er aufgekippt war.  Allerdings verweigerte der Angeklagte auch weitere Informationen zu diesem Bekannten – selbst auf die Gefahr hin, dass ihm dies zu seinen Lasten vom Gericht ausgelegt wird.

„Der Bekannte gehört zu einer Gruppe richtig schwerer Jungs“, nannte sein Verteidiger den Grund für die Verschwiegenheit seines Mandanten. „Das sind Libanesen und mein Mandant müsste mit Restriktionen dieser Gruppe rechnen.“

Dass dem Angeklagten seine Tat, aber auch die Trennung von seiner Frau schwer zu schaffen machen, zeigten nicht zuletzt die Tränen, die ihm bei seiner Aussage kamen. Seine Schulden versuche er Stück für Stück abzuarbeiten. „Das ist sehr schwierig“, so der berufstätige Vater von zwei Kindern.  „Aber ich komme zurecht.“ Auf keinen Fall wolle er den Schuldenabbau noch einmal mit illegalen Mitteln beschleunigen. Auch die Schuldnerberatung der AWO hat der Holzwickeder schon in Anspruch genommen.

Amphetamine für Libanesen nur verwahrt

Das Vorstrafenregister des Angeklagten ist blütenweiß. Alles das berücksichtigte auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zugunsten des Angeklagten. Allerdings seien die vorgefundenen mengen Betäubungsmittel „keine unerhebliche Menge“, weshalb nur eine Freiheitsstrafe in Betracht komme. Aufgrund der genannten Umstände sei die Tat trotzdem noch als minderschwerer Fall einzustufen und die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Deshalb forderte die Anklagevertreterin ein Jahr und sechs Monate Haft zur Bewährung ausgesetzt für den 28-Jährigen.

„Ich gehe davon aus, hier nie wieder etwas von Ihnen zu hören.“

Richter Jörg Hüchtmann

Dem konnte sich auch sein Verteidiger anschließen. Dass seinem Mandaten die Tat aufrichtig leid tut, so der Verteidiger, habe jeder im Saal heute sehen können. „Es war eine Tat aus Verzweiflung. Mein Mandant hängt sehr an seiner Frau und er dachte, er könne sie durch die Reduzierung der Schulden zurückgewinnen.“ Dass dies „eine Sackgasse“ war, habe er inzwischen eingesehen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.  Der 28-Jährige sei „sicher kein eiskalter Dealer, dessen Handeln allein durch Gewinnmaximierung bestimmt ist“, so die Begründung von Richter Jörg Hüchtmann. Die erste Ernte sei danebengegangen und auf die Amphetamine habe er nur aufpassen wollen. Menschlich sei das alles nachvollziehbar. Doch inzwischen habe der Angeklagte eingesehen, dass „die Lösung“ der Probleme, die er damals wählte, „völlig unangemessen“ gewesen sei. Die Strafe zur Bewährung auszusetzen sei kein Problem. „Ich gehe davon aus, hier nie wieder etwas von Ihnen zu hören.“  Sein Bewährungshelfer könne ihm zudem eine zusätzliche Hilfe und Stütze bei der Bewältigung seiner Schulden sein.

BTM


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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