Zu Unrecht Kindergeld bezogen: 600 Euro Geldstrafe
Das hätte die 23-jährige Holzwickederin auch billiger haben können: In Abwesenheit wurde die 23-Jährige wegen Steuerhinterziehung zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt.
Die Holzwickederin hatte während ihrer Ausbildung 184 Euro Kindergeld kassiert. Bei Antragstellung war sie darauf hingewiesen worden, dass ihr Anspruch auf Kindergeld erlischt, wenn sie ihre Ausbildung beendet. Darum hätte sie der Kindergeldkasse melden müssen , dass sie ihre Ausbildung abgebrochen hat. Genau das tat sie aber nicht und bezog ab November 2015 bis Juli 2015 munter weiter Kindergeld. Abgesehen davon, dass sie das unrechtmäßig bezogene Kindergeld zurückzahlen muss, machte sich die 23-Jährige auch noch der Steuerhinterziehung schuldig.
Zu ihrer Verhandlung erschien die Angeklagt heute nicht, weshalb Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus die Holzwickerderin einen Strafbefehl über 40 x 15 Euro gegen die 23-Jährige erließ.