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Vor Beginn der Ausbildung frühzeitig BAföG beantragen

(PK) Auch wenn die Ausbildung erst im August beginnt, sollten Schülerinnen und Schüler bereits jetzt BAföG-Leistungen beantragen. Dazu rät der Kreis. Dies gilt insbesondere für Auszubildende, die dringend auf die Leistungen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt, zum Beispiel die Mietzahlung, zu sichern.

„Durch die Vielzahl der Anträge, die erfahrungsgemäß zu Beginn des Schuljahres gestellt werden, kann es bei der Bewilligung zu Verzögerungen kommen. Und wer BAföG erst nach Beginn der Ausbildung beantragt, kann bares Geld verlieren“, betont Jörg Henf vom Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis. Zwar entsteht ein Anspruch auf Ausbildungsförderung erst mit Beginn der Ausbildung, gezahlt werden kann BAföG aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung.

Zusätzlich gilt: Je vollständiger ein BAföG-Antrag eingereicht wird, umso schneller kann auch die Leistung bewilligt werden.

Nähere Informationen über förderfähige Ausbildungen, erforderliche Antragsunterlagen, Ansprechpartner und Öffnungszeiten des Amtes für Ausbildungsförderung des Kreises Unna gibt es auf der Internetseite des Kreises www.kreis-unna.de (Suchbegriff: BAföG).

Der BAföG-Antrag kann auch unter www.bafoeg-online.nrw.de ausgefüllt und dem Amt für Ausbildungsförderung übermittelt werden. Unbedingt beachten: Die Antragstellung gilt erst mit Eingang des Antrags per E-Mail, Fax oder per Post.

Ausbildung, BAFÖG

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