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Sexueller Missbrauch: Landgericht bestätigt Urteil gegen syrischen Flüchtling

Das hatten sich der Syrer H. aus Holzwickede und sein Pflichtverteidiger anders vorgestellt: Weil sie mit der Bewährungsstrafe des Amtsgerichts Unna von einem Jahr und zwei Monaten wegen sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung gegen den inzwischen anerkannten Asylbewerber nicht einverstanden waren, legten sie Berufung ein.

Vor dem Landgericht Dortmund verwarf das Gericht unter Vorsitz von Richter Ulf Penning heute diese Berufung und brummte dem Angeklagten außerdem noch 150 Stunden gemeinnützige Arbeit auf.  Die Haftstrafe wurde drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss H. alle Kosten des Verfahrens tragen.

Angesichts der Vorgänge in der Silvesternacht 2015/16 in Köln hatte die Tat des ehemaligen Flüchtlings und inzwischen anerkannten Asylbewerbers große Aufmerksamkeit gefunden: Am 13. April 2016 gegen 12.20 Uhr war die elfjährige T. mit vier Schulfreundinnen nach der Schule in den dm-Markt am Ostring in Unna gegangen. H., der in Holzwickede wohnt und nach eigener Aussage einen Sprachkursus in Unna besuchen wollte, folgte den Mädchen in den Drogeriemarkt.

Elfjährige im dm-Markt in Unna bedrängt

Im hinteren Bereich des Ladens drängte er die Elfjährige ganz bewusst von ihren Freundinnen weg und mit dem Rücken gegen ein Regal. Frontal vor dem Mädchen stehend griff er ihr mit der linken Hand unter ihre offene Jacke an die rechte Brust und drückte mit den Worten „Oh, schön!“ fest zu.

Danach ließ er wieder von dem Mädchen ab und hielt sich weiter im hinteren Bereich des Drogeriemarktes auf, ohne etwas zu kaufen. Die Elfjährige erzählte ihren Freundinnen was passiert war und gemeinsam informierten die fünf Mädchen eine der Kassiererinnen. Als diese den Angeklagten zur Rede stellen wollte, gab der an, kein Deutsch zu verstehen und verließ den Markt ohne weitere Erklärungen.

Das elfjährige Opfer klagte über Druckschmerzen. Ärztlich attestiert wurde eine gestaute Vene über ihrer rechten Brustwarze sowie ein Hämatom unterhalb der rechten Brust. Besonders tragisch: Seit dem Zwischenfall leidet das Mädchen wieder unter epileptischen Anfällen, nachdem sie als Epileptikerin zuvor schon einige Jahre davon verschont geblieben war.

Gericht sieht eindeutige Beweislage

Den dargestellten Sachverhalt sieht das Gericht als eindeutig erwiesen an, wie Richter Ulf Penning in seiner sehr ausführlichen Urteilsbegründung erläuterte. Zwar bestreitet H. nach wie vor jeden sexuellen Übergriff: Er sei zum Einkaufen im Drogeriemarkt gewesen. Er habe das Mädchen nur beiseitegeschoben, weil er an ein Regal musste und in Eile war, da er zur Sprachenschule wollte. Auf keinen Fall habe er das Mädchen fest gedrückt. Als er an der Kasse zur Rede gestellt wurde, habe er sich dafür auch bei der Kassiererin entschuldigt. Die attestierten blauen Flecken an der Brust des Mädchens stammten nicht von ihm.

Dass der Angeklagte in dem Berufungsverfahren auch andeutete, dass man ihm eine derartige Tat leicht unterschieben könne, weil er Flüchtling sei, brachte Richter Ulf Penning auf die sprichwörtliche Palme. In einem unabhängig geführten, ordentlichen Gerichtsverfahren trotz eindeutiger Beweislage so zu argumentieren, sei gelinde gesagt „eine absolute Frechheit“.

Überwachungsvideo „klar und deutlich wie selten“

Die Beweislage habe eindeutig ergeben, dass die Aussage H.‘s unwahr ist: Der Drogeriemarkt liege genau entgegengesetzt zur Sprachschule, in die H. angeblich wollte. Zudem passten sein Marktbesuch und der Schulbeginn zeitlich gar nicht zusammen. Der Angeklagte war also weder auf dem Weg in die Schule noch in Eile.  Außerdem zeigt ein Überwachungsvideo aus dem Drogeriemarkt, wie H. vor und nach der Tat in aller Ruhe mit leeren Händen durch den Markt schlendert. H. habe also nichts kaufen wollen und war auch nicht eilig auf dem Weg zur Schule.  Beides wurde im Laufe des Verfahrens auch durch die Kassiererin als Zeugin und die Aussage seines Opfers bestätigt.

Schließlich liegt von der Tat auch ein Video aus der Überwachungskamera des dm-Marktes vor, das „klar und deutlich wie selten“ (Richter Ulf Penning) und für alle Prozessbeteiligten erkennbar gezeigt habe, wie H. das Mädchen bedrängt. „Von einem Wegschieben oder einer flüchtigen Bewegung kann da überhaupt nicht die Rede sein“, meint der Richter. Dass H. angesichts dieser Beweislast seinen Übergriff weiter leugne und bei seiner Aussage geblieben sei, „ist völlig absurd“ und „für das Gericht nicht nachvollziehbar“. Dieses Verhalten des Angeklagten habe schließlich sogar dazu geführt, dass die „psychisch schwer gestörte Mädchen“ vor Gericht eine Aussage machen und erneut mit dem Vorfall konfrontiert werden musste.

Trotz aller Belastung für Opfer nur minderschwerer Fall

Das Strafmaß für sexuellen Missbrauch in Tateinheit mit Körperverletzung liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Trotz der unstrittigen Belastung für das Opfer ließ das Gericht jedoch keinen Zweifel daran, dass es sich bei der vorliegenden Tat eher um einen minderschweren Fall handelt. „Es gibt da erheblich schlimmere Übergriffe“, erklärte Richter Ulf Penning.

Jeder hier in diesem Land hat sich an unsere Gesetze zu halten. Sie gelten für alle, unabhängig woher jemand kommt.“

Richter Ulf Penning

Für den Angeklagten, der verheiratet und Vater von zwei Jungen ist, spreche ferner, dass er sich bislang nicht zuschulden kommen lassen habe, weder Drogen noch Alkohol konsumiert und hier inzwischen gut integriert ist. Das Gericht habe darum auch „keine Zweifel an der günstigen sozialen Prognose“ des Angeklagten, so der Richter. „Es handelt sich unserer Meinung nach um einen einmaligen Ausrutscher.“

Als ausdrücklich „nicht strafmildernd“ wertete das Gericht dagegen den Umstand, dass der Angeklagte ein syrischer Flüchtling sei. „Denn jeder hier in diesem Land hat sich an unsere Gesetze zu halten“, betont der Richter. „Sie gelten für alle, unabhängig woher jemand kommt.“ Das Urteil von einem Jahr und zwei Monaten auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sei deshalb angemessen.

  • Zur Person des Angeklagten: H. und seine Frau sind syrische Flüchtling aus Aleppo. In dieser vom Krieg völlig zerstörten syrischen Stadt wuchs H. gemeinsam mit sieben weiteren Geschwistern auf. Sein Vater war Angestellter, seine Mutter Hausfrau. Das Familieneinkommen reichte für ein normales Leben aus, nicht jedoch das Studium eines der Kinder. H. war zuletzt in Aleppo als angelernter Handwerker tätig und verdiente etwa 2.000 bis 3.000 syrische Lira (ca. 15 Euro) in der Woche. Mit seiner Frau ist H. seit acht Jahren verheiratet. Das Paar hat zwei Jungen im Alter von sechs Jahren und sieben Monaten. Vor einem Jahr und neun Monaten ist Familie aus Syrien über die Türkei und die inzwischen geschlossene Balkanroute mit Hilfe von Schleusern geflüchtet. Pro Kopf musste H. dafür 500 Euro an die Schleuser zahlen. Hier in Deutschland beantragte die Familie Asyl. Die inzwischen anerkannten Flüchtlinge kamen dann über Dortmund nach Holzwickede, wo die Familie zunächst eine Notunterkunft an der Bahnhofstraße und inzwischen eine normale Mietwohnung bewohnt. Der jüngere Sohn H.‘s wurde geboren, während er in Untersuchungshaft saß. In Holzwickede besucht H. regelmäßig Sprachkurse, hilft und arbeitet bei Umzügen, Renovierungen und anderen Gelegenheiten mit, soweit das gesetzlich zulässig ist. 

Landgericht, sexueller Missbrauch


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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