Serie „Sicher Radfahren“: Auch Radler müssen Zebrasteifen beachten
(PK) Radfahren ist in, Radfahren hält fit. Und nicht erst seit es E-Bike, Pedelec & Co. gibt, steigt die Zahl derer, die sportlich auf dem Drahtesel unterwegs sind. Wo sich Wege kreuzen, liegen aber mitunter Risiken. Wenn ein Unfall mit einem Radfahrer passiert, wird der Radfahrer in mehr als 85 Prozent der Fälle auch verletzt. Immerhin die Hälfte der verunglückten Radfahrer wird bei diesen Unfällen regelmäßig als Verursacher oder Mitverursacher identifiziert.
Damit es so weit erst gar nicht kommt, geben die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Sicher Radfahren“ Tipps, damit keiner im wahrsten Wortsinn unter die Räder kommt.
Heute: Am Zebrastreifen
Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Am Zebrastreifen, der korrekt Fußgängerüberweg heißt, gelten deshalb für Radfahrer genauso strenge Regeln wie für Auto oder Mofa, Bus oder Lkw. „Wer mit dem Rad auf der Straße fährt, muss einen Fußgänger über den Zebrastreifen gehen lassen“, erklärt Günter Sparbrod als Leiter der Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Unna.
Vorrang gewähren muss dabei nicht zwangsläufig anhalten heißen, sondern kann auch darin bestehen, die Geschwindigkeit stark zu drosseln.
Wer Fußgänger nicht queren lässt, für den wird es teuer
Manchmal wollen Radfahrer den Zebrastreifen nutzen, um sicher auf die andere Straßenseite zu gelangen. „Diesen Fall darf es nach der Gesetzeslage fahrend gar nicht geben“, sagt Sparbrod. „Denn der Fußgängerüberweg ist, wie es der Name schon verrät, eine Anlage, um Fußgängern Vorrang einzuräumen. Als Radfahrer darf ich ihn mit demselben Vorrecht wie Fußgänger und Rollstuhlfahrer nur schiebend nutzen.“
Wer sein Rad liebt, der schiebt also über den Zebrastreifen. Diese Vorschrift werde häufig aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit missachtet, berichtet Sparbrod. „Und das spiegelt sich dann leider in den Unfallzahlen wider.“ Wer entgegen der Vorschriften mit dem Rad auf den Zebrastreifen fährt, riskiert, dass es kracht.
Teuer kann es übrigens werden, wenn ein Radfahrer, der auf der Straße fährt, einem Fußgänger am Zebrastreifen das Queren nicht ermöglicht: Wer erwischt wird, muss 40 Euro zahlen.