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Rettet den Breitblättrigen Stendelwurz – vor dem populistischen Blödsinn

Vom NABU zur Orchidee des Jahres 2006 erklärt: der Breutblättriger Stendelwurz
(Epipactis helleborine). (Foto: BerndH by CC 3.0)

Es ist wirklich nicht zu fassen, welcher Blödsinn schon bei der Standortsuche für die neue Kindertagesstätte verzapft worden ist. Jüngstes Beispiel: die Kampagne der Initiative Pro Park. Nachdem die selbsternannten Parkwächter inzwischen gemerkt haben dürften, dass ihr unsägliches Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss nächste Woche, der das Baurecht schaffen soll, ins Leere läuft, sprießt plötzlich der Breitblättrige Stendelwurz in den intellektuellen Wüstengebieten Holzwickedes.

Was ist da nicht alles schon für ein Schwachfug, vornehmlich in den sozialen Medien, verbreitet worden, um die Wiese oberhalb der Multisportanlage zum einzigartigen Naturschutz-Biotop zu stilisieren: Mal wird der Bau der Kita mit einem Banküberfall gleichgesetzt, mal heißt es, jeder Angriff auf den Breitblättrigen Stendelwurz sei eine Straftat, weshalb die Kindertagesstätte auf gar keinen Fall in diesem ökologischen Kleinod gebaut werden darf, mal wird angedroht, über das Vorkommen dieser wilden Orchideenart mit einer Art Bürgerwehr zu wachen.

Ja, geht’s noch!

Dabei würde allein schon der gesunde Menschenverstand ausreichen, um zu erkennen, welch geistigen Dünnpfiff da manche selbsternannten Parkwächter von sich geben: Wäre der Breitblättrige Stendelwurz tatsächlich so streng geschützt, wie es uns einige Öko-Populisten weismachen wollen, könnte wohl kein einziges Bauprojekt mehr in Holzwickede realisiert werden. Und wäre es tatsächlich in jedem Fall eine Straftat, den Breitblättrigen Stendelwurz zu vernichten, säßen wohl alle Landwirte der Gemeinde längst hinter Gittern.

Gott sei Dank ist es nicht so, wie es die Initiative Pro Park gerne hätte.

Orchideen streng geschützt

Richtig ist: Der Breitblättrige Stendelwurz ist tatsächlich wie alle wilden Orchideen durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt.

Richtig ist aber auch: Der Breitblättrige Stendelwurz ist die am häufigsten vorkommende Orchideenart in Deutschland. Er gilt sogar als typische Orchidee der Städte, weil er in dem durch Menschen kultivierten Lebensraum offenbar sehr gut zurechtkommt. Der lokale Orchideen-Experte, auf den sich die selbsternannten Parkhüter berufen und der sich auch selbst schon öffentlich zu Wort gemeldet hat, konnte allein im Ortskern von Holzwickede über 1 300 Standorte dieser wilden Orchideenart nachweisen. Der Breitblättrige Stendelwurz blüht in den Rabatten rund um den Marktplatz ebenso wie in etlichen Vorgärten Holzwickeder Bürger und möglicherweise auch im Emscherpark.

Von einer seltenen Orchideenart kann also gar keine Rede sein. Trotzdem ist der Breitblättrige Stendelwurz nach § 44 Abs. 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) streng geschützt und das muss ernst genommen werden.

Was bedeutet dieser Schutzstatus nun?

Was für schlichte Gemüter, die nur Schwarz oder Weiß, Ja oder Nein, Richtig oder Falsch kennen, offenbar nur schwer zu begreifen ist: Es gibt verschiedene Abstufung von Artenschutz und Schutzarten. Man kann es gut finden oder nicht, doch der allgemeine Artenschutz, unter den auch der Breitblättrige Stendelwurz fällt, reicht nicht besonders weit. „Streng geschützt“ bedeutet im Grunde nur, dass diese Orchideenart nicht mutwillig herausgerissen oder gesammelt werden darf.

Es heißt nicht, dass das Vorkommen dieser Orchideenart den Bau einer Kindertagesstätte verhindern kann. Der Breitblättrige Stendelwurz ist nun mal kein Juchtenkäfer und die „Hundekackwiese“ kein ökologisches Kleinod.

Was Letzteres angeht: Bevor sich nun wieder das Geschrei populistischer Parkwächter erhebt, empfehle ich allen, die mit dieser Bezeichnung nicht einverstanden sind, ein- oder zweimal quer über die Wiese zu laufen, bevor sie sich zum Thema melden.

Klare gesetzliche Regelung

Was aber den Schutzstatus des Breitblättrigen Stendelwurz angeht, empfehle ich einen Blick in die FFH-Richtlinien (Fauna, Flora, Habitat) der Europäischen Union, die der europaweite Maßstab für den Artenschutz sind.

Auch der § 44 Abs. 1 und 2 des BNatSchG verweist als bundesweit gültige Rechtsnorm auf die FFH-Richtlinien und dort angelegte Artenliste. Allerdings steht in § 44 BNatSchG auch ausdrücklich formuliert, warum der Breitblättrige Stendelwurz eben nicht unter das allgemeine Besitz-, Zugriffs- und Vermarktungsverbot fällt. Kurz gesagt: Weil diese Orchideenart nicht im Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgelistet ist. Der Artenschutz greift darum auch nicht bei Bauvorhaben oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten.

Nachzulesen und öffentlich zugänglich ist das alles im Internet – wenn man es nur wissen will. Doch genau das ist das Problem mit diesem neumodischen Internet: Man kann zwar alles darin finden, was man wissen will. Nur wollen offenbar immer weniger Menschen etwas wissen. Warum sich auch die Mühe machen, wenn man ersatzweise eine Meinung haben kann, die man ebenso verantwortungs- wie folgenlos einfach mal im Netz heraushauen kann. Aus einem solchen Mix von fundiertem Halbwissen, Ignoranz und ideologischem Sendungsbewusstsein, gepaart mit Chuzpe ist der Humus beschaffen, auf dem der aktuelle Populismus gedeiht.

Artenschutz ist wichtig

Um nicht falsch verstanden zu werden: Artenschutz ist wichtig und unbedingt notwendig. Er ist auch nicht folgenlos und darf deshalb nicht ignoriert werden. Die Gemeinde hat das auch nicht getan und beispielsweise die im öffentlichen Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen lassen. Dabei wurde auch das Baufeld der geplanten Kindertagesstätte von Fachleuten besichtigt. Diese haben – die eigentliche Pointe – gar keinen Breitblättrigen Stendelwurz auf dem Standort gefunden. Es hat auch keine einschlägigen Bedenken oder Anregungen bei der öffentlichen Beteiligung im Verfahren gegeben.

Prompt fühlt sich nach Abschluss dieses Verfahrens nun ein lokaler Orchideen-Experte in seiner botanischen Ehre gekränkt, weil er sogar nach der Mahd durch die Gemeinde noch ein niedergemachtes Exemplar auf der Wiese im Park entdeckt haben will. Selbst wenn das stimmt, hätte es zwar keinerlei Bedeutung für den Bau der Kindertagesstätte, wie wir inzwischen wissen. Trotzdem wird sich der nächste Gemeinderat mit seiner Bürgeranregung zum Schutz der Orchideen beschäftigen.

Was vor dem dargestellten Hintergrund von der Forderung der selbsternannten Parkwächter zu halten ist, dass die Kindertagesstätte auf gar keinen Fall vor September 2019 gebaut werden darf, um abzuwarten, ob auf dem Standort im Park nicht vielleicht doch noch ein unschuldiger Stendelwurz seine breiten Blätter entfaltet, kann jeder Leser nun für sich selbst entscheiden.

Emscherpark, Orchideen, Pro Park


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Kommentare (8)

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