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Quälender Beziehungsstress endet mit Körperverletzung: 1 200 Euro Geldbuße

Es war eine typische On-Off-Beziehung, die für beide Partner sehr belastend war. Als seine damalige schwangere Lebensgefährtin dann auch noch im sechsten Monat ihr Kind verlor, eskalierten die Streitigkeiten in der gemeinsamen Wohnung in der Wilhelmstraße, wie ihr 29 Jahre alter Ex-Partner heute im Amtsgericht Unna berichtete. Dort hatte er sich wegen Körperverletzung in acht Fällen zu verantworten.

„Ich habe immer wieder versucht, danach unsere Beziehung zu retten. Doch sie versank immer weiter in ein Loch, aus dem ich sie nicht mehr heraus bekam.“ Die Streitigkeiten eskalierten in der Zeit vom 7. März bis 5. April vorigen Jahres. Ständig habe seine Partnerin versucht, ihn zu provozieren. Über Wochen stritt sich das Paar nahezu jeden Abend. Dabei kam es auch zu Handgreiflichkeiten, bei denen seine Partnerin blaue Flecke und Blutergüsse davon trug. Insgesamt acht Mal soll der 29-Jährige seine damalige Partnerin gekniffen und herumgestoßen haben.

Es waren Rangeleien. Ich bin einfach aus der Haut gefahren. Das tut mir sehr leid. Heute wüsste ich genau, was ich zu tun habe und würde anders reagieren.“

Angeklagter auf Nachfrage des Richters zum Tatvorwurf

Als sie ihn schließlich anzeigte, trennte sich der Angeklagte endgültig von ihr und beendete die für beide quälende Beziehung. Die eigentliche Trennung erfolgte dann aber ganz ohne Streit, wie sein Verteidiger deutlich machte: Der 29-Jährige verließ die gemeinsame Wohnung ohne weitere Auseinandersetzung, renovierte die Wohnung sogar vorher noch komplett und auch die Übergabe an den Vermieter erfolgte reibungslos, „weil er sich verantwortlich fühlte“, so der Anwalt.

Angeklagter zeigt Reue und Einsicht

Überhaupt zeigte sich der Angeklagte nach der Trennung reumütig und geläutert. Gleich nach Trennung  hatte er schon ein Entschuldigungsschreiben an seine Ex-Partnerin aufgesetzt und auch vor Gericht heute zeigte er sich reuig: „Es waren Rangeleien. Ich bin einfach aus der Haut gefahren. Das tut mir sehr leid. Heute wüsste ich genau, was ich zu tun habe und würde anders reagieren. Da würde ich einfach weggehen in einer ähnlichen Situation.“

Da ihm auch seine heute als Zeugin vernommene Ex-Partnerin offenbar nichts mehr nachträgt und beide zumindest wieder miteinander reden können, deute sich eine vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 153a StGB an. Zumal der Angeklagte bislang völlig unbescholten durchs Leben gegangen ist.

Ganz ohne eine Geldstrafe wollte aber die junge Staatsanwältin den Angeklagten nicht davon kommen lassen. Immerhin habe der Angeklagte nicht nur einmal die Kontrolle über sich verloren, sondern gleich acht Mal. Auch die Blutergüsse seien ziemlich massiv gedwesen, wie Fotos belegten.

Einzeltaten nur schwer rekonstruierbar

Allerdings tendierte auch Richter Christian Johann zu einer Einstellung des Verfahrens. Eine Körperverletzung wäre wohl grundsätzlich nachweisbar und wird ja auch nicht vom Angeklagten bestritten. Der genaue Zeitpunkt und die genaue Zahl der Taten wären es aber wohl nicht.

Dass das natürlich totale Sch… von Ihnen gewesen ist, wissen Sie ja auch. Ich frage mich aber, warum ich hier eine andere Auffassung haben soll, als die Geschädigte.“

Richter Christian Johann zum Angeklagten

Denn was genau und wann während des „Rosenkriegs“ der beiden passierte, „ist nur schwierig zu rekonstruieren“, stellte der Richter Christian Johann fest. „Acht Taten sind schon massiv. Dass das natürlich totale Sch… von Ihnen gewesen ist, wissen Sie ja auch“, so der Richter zum Angeklagten, der inzwischen in Dortmund lebt. „Ich frage mich aber, warum ich hier eine andere Auffassung haben soll, als die Geschädigte.“

Dass sah schließlich auch die Anklagevertreterin so und stimmte einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1 200 Euro zu, zahlbar in sechs Monatsraten an das Lebenszentrum Königsborn.

Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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