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Wohnanpassung und sinnvolle Hilfsmittel ermöglichen es älteren Menschen mit Demenz im gewohnten Wohnumfeld zu verbleiben. Die Ökumenischen Zentrale bietet dazu am 14. Juni eine kostenlose Informationsveranstaltung Seniorentreff an. (Symbolfoto: Pixabay)

Pflege- und Wohnberatung informiert: Urlaub von der Pflege

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Gerade Menschen, die jeden Tag einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen, brauchen Phasen der Entspannung. Ein Urlaub ist wichtig, um wieder körperlich und seelisch Kraft zu tanken. Die Pflege- und Wohnberatung kennt echte Fälle und berichtet. Lesen Sie heute in der Reihe „Pflege- und Wohnberatung informiert“: Urlaub von der Pflege.

Erika (Name geändert) pflegt ihren Ehemann seit zwei Jahren. Er hatte einen Schlaganfall, ist seitdem rechtsseitig gelähmt und hat den Pflegegrad drei. Jeden Morgen kommt ein ambulanter Pflegedienst, der ihm beim Duschen und Ankleiden hilft. Im weiteren Tagesverlauf übernimmt Erika selbst die notwendigen Hilfestellungen und die Pflege ihres Mannes. Mittlerweile fühlt sie sich überlastet und wünscht sich eine Auszeit.

Hilfe und Unterstützung

„Wenn pflegende Angehörige in Urlaub fahren oder aus anderen Gründen eine Auszeit benötigen, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für eine Pflegevertretung“, darauf weist Pflegeberaterin Elke Möller hin. „Für diese sogenannte ‚Verhinderungspflege‘ kann ein Betrag bis zu 1.612 Euro pro Jahr für bis zu 6 Wochen beansprucht werden. Darüber hinaus können zusätzlich nicht genutzte Teile des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis 806 Euro) für eine Verhinderungspflege verwendet werden.“

Die Pflegeberaterin erläutert die verschiedenen Möglichkeiten, wie man die finanzielle Leistung für Verhinderungspflege einsetzen kann:

Ambulanter Pflegedienst: Es besteht die Möglichkeit, dass der ambulante Pflegedienst die gesamten pflegerischen Tätigkeiten übernimmt und dafür zusätzlich bis zu 1.612 Euro mit der Pflegekasse abrechnen kann.

Ersatzpflegeperson: Eine private Pflegeperson – z.B. eine Nachbarin oder eine Bekannte – übernimmt vertretungsweise die Versorgung des Ehemannes.

Kurzzeitpflege: Der pflegebedürftige Angehörige wird während des Urlaubs stationär in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgt.

Stundenweise Verhinderungspflege: Eine weitere Möglichkeit ist die stundenweise Verwendung der Verhinderungspflege. So kann die Versorgung des Pflegebedürftigen durch eine private Pflegeperson oder einen Pflegedienst zu bestimmten Zeiten, z.B. 1x wöchentlich oder am Wochenende organisiert werden.

Kontakt für weitere Infos

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna täglich von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstagnachmittags von 14 bis 17 Uhr persönlich im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen oder unter Tel. 0 23 07 / 2 89 90 60 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei) zur Verfügung. Ein Kontakt ist auch per E-Mail an pwb.kamen@kreis-unna.de möglich. PK | PKU

Pföege- und Wohnberatung

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