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Pflege- und Wohnberatung informiert: Das bringt das neue Pflegestärkungsgesetz

Rita Angerstein, Andrea Schulte und Brigitte Sawall aus der Pflege- und Wohnberatung des Kreises (v.l.) stellen die Neuerungen vor. (Foto: B. Kalle – Kreis Unna)
Rita Angerstein, Andrea Schulte und Brigitte Sawall aus der Pflege- und Wohnberatung des Kreises (v.l.) stellen die Neuerungen vor. (Foto: B. Kalle – Kreis Unna)

(PK) Der Beratungsbedarf ist groß: „Was bringt das neue Pflegegesetz?“. Wie viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen wollen, was sich seit dem 1. Januar geändert hat, merken die Mitarbeiterinnen der Pflege- und Wohnberatung des Kreises Unna in diesen Tagen am häufigen Klingeln des Telefons. „Es gibt mehr Geld, und viele Leistungen können flexibler genutzt werden“, bringt es Pflegeberaterin Andrea Schulte auf den Punkt.

Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus der Pflege- und Wohnberatung steht sie im Falle eines Pflegefalles für Fragen zur Verfügung – und zwar nicht nur im Standort Kamen im Severinshaus und bei den Terminen vor Ort im ganzen Kreisgebiet, sondern auf Wunsch auch zu Hause. Zu klären gibt es zurzeit neben den grundsätzlichen Pflege-Fragen ein ganzes Bündel an Neuerungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz.

Alle Leistungsbeträge werden um vier Prozent angehoben

Eine der wichtigsten Neuerungen: Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent angehoben. Dafür müssen die Versicherten keinen Antrag stellen, die Umstellung geschieht automatisch. Darüber hinaus wird der im Kreis Unna geltende Leitsatz „ambulant vor stationär“ gestützt. Denn Menschen sollen möglichst lange und möglichst selbständig in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben können.

An dieser Stelle hilft beispielsweise mehr Geld für Betreuungsleistungen. Wenn Pflegebedürftige stundenweise zu Hause betreut werden, sie bei Arztbesuchen begleitet werden oder jemand kommt, um mit ihnen spazieren zu gehen, steht dafür ein Basissatz von 104 Euro monatlich zur Verfügung. Voraussetzung: Es handelt sich bei dem Dienstleister um einen zugelassenen Anbieter.

Manchmal brauchen Angehörige eine Auszeit von der Pflege – sei es über mehrere Wochen am Stück oder an einem Nachmittag in der Woche. Die Bausteine, die durch die Reform flexibler miteinander kombiniert werden können, heißen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Hier gibt es demnächst außerdem mehr Geld: 1.612 Euro statt bisher 1.550 Euro.

Auch für ambulante Tagespflege gibt es mehr Geld

Wer neben einer Tagespflegeeinrichtung auch Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt, hat ab sofort ebenfalls mehr Geld zur Verfügung. Bislang wurden diese Leistungen aufeinander angerechnet. Jetzt können die Leistungen für Tagespflege in vollem Umfang neben dem Pflegegeld oder den Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden.

Auch der Zuschuss für Umbaumaßnahmen in der eigenen Wohnung ist angestiegen, und zwar von 2.557 Euro auf bis zu 4.000 Euro.

  • Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna täglich von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstagnachmittags von 14 bis 17 Uhr persönlich im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen oder unter T. 0 23 07 / 2 89 90 60 oder T. 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei) zur Verfügung. Ein Kontakt ist auch per E-Mail an pwb.kamen@kreis-unna.de möglich. Informationen erhalten Ratsuchende auch bei den Pflegestützpunkten der AOK in Unna, Märkische Straße 2 unter T.  0 23 03 / 201-135 und der Knappschaft in Lünen, Arndtstraße 4 unter T. 0 23 06 / 70 03 91.

Pflege- und Wohnberatung

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