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Offizielle Gratulationen durch Gemeinde neu geregelt

Aufgrund einer Änderung des Meldegesetzes vom 1.November 2015 wird das Verfahren der offiziellen Gratulation der Gemeinde bei Geburtstagen und Ehejubiläen neu geregelt.

Ab 10. Februrar gratuliert die Gemeinde Holzwickede Bürgerinnen und Bürgern zur Vollendung des 70., 75., 80., 85., 90., 95. und 100. Lebensjahres sowie zu jedem folgenden Geburtstag. Vor der Gesetzesänderung wurde den Altersjubilaren ab dem 90. Lebensjahr zu jedem folgenden Geburtstag gratuliert.

Ebenso gratuliert die Gemeinde Holzwickede Ehepaaren zum 50-jährigen Ehejubiläum (Goldene Hochzeit),  60-jährigen Ehejubiläum (Diamantene Hochzeit), 65-jährigen Ehejubiläum (Eiserne Hochzeit), 70-jährigen Ehejubiläum (Gnadenhochzeit) sowie 75-jährigen Ehejubiläum (Kronjuwelenhochzeit).

Die Glückwunsch-Urkunden werden ab dem 75. Lebensjahr durch die Ortsvorsteher der Ortsteile Hengsen und Opherdicke persönlich an die Jubilare überreicht.

Ab Vollendung des 80. Lebensjahres erhalten Jubilare, die nicht in den Ortsteilen Hengsen und Opherdicke wohnen, einen Brief der Bürgermeisterin Ulrike Drossel mit der Bitte um Rückmeldung, ob ein Besuch der Bürgermeisterin oder eines ihrer Stellvertreter gewünscht ist. Bei negativer oder keiner Rückmeldung wird die Urkunde per Post verschickt.

Gratulationen

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