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Neuregelungen zum Reiten im Wald: Netz wird in Schwerte erweitert

Mit dem neuen Jahr gibt es auch neue Regelungen für Reiterinnen und Reiter im Kreis Unna. (Foto: Claudia_Janzen_pixelio.de)

Mit dem neuen Jahr gibt es auch neue Regelungen zum Reiten im Wald. Sie wurden vom Kreis zusammen mit der zuständigen Forstbehörde, den betroffenen Kommunen und den Waldbesitzer- und Reiterverbänden erarbeitet und schreiben vor allem bewährte Regelungen fest.

So bleibt in den Waldgebieten „Schwerter Wald“, „Ebberg“ sowie im Raum „Bürenbruch“ in Schwerte das Reiten auf die gekennzeichneten Wege beschränkt. Gleichzeitig wird aber im Bereich „Ebberg“ und „Bürenbruch“ das Wegenetz erweitert. Die Beschilderung soll bis Mitte 2018 angebracht sein.

In allen anderen Waldgebieten im Kreis dürfen Erholung suchende Hobbyreiter auch künftig private Straßen, befestigte Fahrwege, Wirtschaftswege und gekennzeichnete Reitwege nutzen – allerdings auf eigene Gefahr. Außerdem gilt als Faustregel: Es muss Platz sein für Reiter und für andere Erholungssuchende.

Absolut tabu bleibt das Reiten in Naturschutzgebieten. Die einzige Ausnahme bilden die „Wälder bei Cappenberg“. Hier ist das Reiten auf den gekennzeichneten Wegen erlaubt.

Wo genau ab dem neuen Jahr geritten werden darf, kann beim Geo-Service des Kreises (https://geoservice.kreis-unna.de/) nachgesehen werden.

Mit den Regelungen zum Reiten im Wald reagiert der Kreis auf im Landesnaturschutzgesetz gemachte Vorgaben. Gegossen wurden die Neuerungen in eine Verfügung. Sie kann ab Januar 2018 bei der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis, Platanenallee 16 in Unna (Zimmer 238) montags bis freitags während der Dienststunden eingesehen werden. (PK | PKU)

Pferde, Reiter

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