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Neubau Ostumgehung: Gemeinderat entscheidet über Klage

Die Ostumgehung (L 677n) wird parallel zur Massener Straße (Foto) verlaufen. Ein direkte Anbindung der Montanhydraulikstraße an die Ostumgehung ist allerdings nicht möglich.  (Foto: P. Gräber – Emscherblog.de)

Nachdem der Planfeststellungsbeschluss für die Ostumgehung (L 677n) ergangen war, lagen die Planunterlagen zwei Wochen öffentlich zur Einsicht in der Holzwickeder Gemeindeverwaltung aus. Diese 14-tägige Einspruchsfrist endete gestern (12. Dezember). Nunmehr kann noch bis zum 12. Januar 2018 gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage eingelegt werden. Ein solcher Schritt hätte dann auch aufschiebende Wirkung.

Ob das passieren wird muss jetzt abgewartet werden. In der 14-tägigen Auslegung in der Holzwickeder Verwaltung war das Interesse der Bürger, die Unterlagen einzusehen, groß, wie Ralf Bessinger bestätigt. Der Mitarbeiter aus dem Fachbereich Technische Dienste hat zahlreichen interessierten Bürgern die Planunterlagen vor Ort erläutert.

Auslegung der Planunterlagen beendet

Auch die Gemeinde Holzwickede hatte noch Änderungswünsche an den vorgelegten Planunterlagen, wie im Planungs- und Bauausschuss am Dienstagabend von der Verwaltung mitgeteilt wurde. Sei es, dass die Sicherung des Hilgenbaumes und Führung des Rad- und Gehweges hinter dem Baum und der Sitzgruppe entlang sichergestellt werden soll, die etwa 40 Meter lange Lücke im Radwegenetz an der Chaussee bis zur Wilhelmstraße geschlossen oder der Zuweg zur Schürkamp-Brücke und zur Schönen Flöte erhalten und zugänglich bleiben soll. Während diese Forderungen vom Träger des Vorhabens erfüllt werden, gibt es noch zwei weitere, die nicht erfüllt werden sollen:

So ist ein direkter Anschluss der Montanhydraulikstraße an die L 677n nicht möglich, da die Sichtverhältnisse und Aufstelllängen dies nicht zulassen, so der Landesbetrieb Straßen. Je nach Variante würde auch ein zusätzlicher Eingriff in die Natur bevorstehen oder bei einem Direktanschluss eine Kreuzung mit Lichtzeichenanlage eingerichtet werden müssen, was zu einer Verschlechterung des Verkehrsflusses führen würde.

Kein Anschluss Montanhydraulik- und Steinbruchstraße

Auch der von der Gemeinde gewünschte Anschluss der Steinbruchstraße an die Goethestraße bzw. den dortigen Kreisel wird nicht realisiert. Eine direkte Anbindung, so die Planfeststellungsbehörde, sei nicht möglich: Eine verkehrssichere und leistungsfähige Variante eines fünfarmigen Kreisverkehrs sei nur mit einem deutlich größeren Radius möglich, wofür deutlich mehr Ackerfläche und Landschaft in Anspruch genommen werden müsste. Zugunsten von Natur und Umwelt sind die Forderungen nach einer Anbindung der Steinbruch- und Montanhydraulikstraße deshalb zurückgestellt worden.

Die Gemeinde könnte nun, wie jeder Einwender, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Ostumgehung einlegen. Darüber, ob die Gemeinde die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde akzeptiert oder juristisch gegen den Beschluss vorgehen will, entscheidet der Gemeinderat morgen (14. Dezember) in seiner letzten Sitzung des Jahres.

Ostumgehung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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