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Nach Behandlung in Diamorphin-Praxis stiehlt Patient (42 J.) ein Paket Eiscreme: Richter stellt Verfahren ein

Die Patienten der Diamorphin-Praxis an der Wilhelmstraße sind nicht nur im Ortsbild von Holzwickede präsent, sondern auch vor dem Amtsgericht in Unna. Jüngster Fall ist der 42 Jahre alte Z. aus Unna.

Direkt nach seiner Diamorphin-Abgabe in der Ambulanz steuerte Z. mittags am 15. August vorigen Jahres den Supermarkt gegenüber an. Dort wird er von einem Ladendetektiv dabei erwischt, wie er mit einer Packung Eiscreme im Wert von etwa fünf Euro den Laden verlassen will. Das Eis hatte der 42-Jährige in sein T-Shirt vor dem Bauch eingewickelt, weil er keinen Rucksack dabei hatte.

Kaum Erinnerung an Tat

An das ganze Geschehen kann sich der schwer Suchtkranke nur bruchstückhaft erinnern. „Eis mag ich eigentlich gar nicht so“, antwortet der Angeklagte kaum hörbar auf Nachfrage des Richters. „Ich esse Eis nur selten.“ Als er von dem Detektiv angesprochen worden sei, war er auch selbst ganz überrascht gewesen, dass er das Eis dabei hatte.

Warum er überhaupt in den Supermarkt gegangen ist? „Für einen Freund, der dort Hausverbot hat“, erinnerte sich der Angeklagte. „Für den sollte ich eigentlich Bier kaufen.“ 

Seit zwei Jahren täglich zwei Vergaben

Warum er nicht nach dem Praxisbesuch sofort nach Hause gefahren ist?  „Weil ich jeden Tag zwei Vergaben bekomme im Abstand von einigen Stunden“, erklärt Z. auf Nachfrage. Seit etwa zwei Jahren bekomme er seine Vergaben in der Praxis. Trotzdem gehe es ihm nicht wirklich gut. „Aber das ist immer noch besser als kriminell zu werden. Das habe ich 20 Jahre lang hinter mir.“

Er könne sich gar nicht mehr daran erinnern, was er mit dem Eis wollte, meint der Angeklagte leise. „Aber es tut mir leid und ich entschuldige mich dafür. Es wird nicht wieder vorkommen.“

„Wie wollen Sie denn verhindern, dass so etwas nicht wieder passiert, wenn Sie sich nicht daran erinnern können, was Sie getan haben?“

– Richter Christian Johann

„Wie wollen Sie denn verhindern, dass so etwas nicht wieder passiert, wenn Sie sich nicht daran erinnern können, was Sie getan haben?“, wundert sich Richter Christian Johann.

Der Richter könnte ein teures Gutachten zur Schuldfähigkeit des offenkundig schwer suchtkranken Angeklagten erstellen lassen. Oder er stellt das Verfahren ein. Er entscheidet sich für die zweite Möglichkeit. Worüber der Angeklagte sichtbar erleichtert ist: „Viel, vielen Dank.“

Diamorphin-Praxis, Diebstahl, Eiscreme


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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