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Ladendiebstahl bei Norma: 600 Euro Geldstrafe

Nach der Geburtstagefeier für seinen Kollegen war der 44-jährige Holzwickeder so betrunken, dass er gar nicht mehr mitbekommen haben will,  was er am 21. März dieses Jahres aus der Auslage des Norma-Marktes in Holzwickede gestohlen hat. Auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Unna, wo sich der arbeitslose Holzwickeder heute (9.6.) wegen Ladendiebstahls wiederfand, wurde seinem Gedächtnis allerdings auf die Sprünge geholfen: Es waren Süßigkeiten, Kleinwerkzeuge und eine Flasche Sahne-Likör im Gesamtwert von rund 59 Euro, die Angeklagte mitgehen lassen hatte.

Auch wenn sich der 44-Jährige nicht mehr so genau an seine Beute erinnern konnte – die Tat als solche räumte er freimütig ein. So ganz fremd war der Tathergang dem Angeklagten allerdings auch nicht. Immerhin war er schon zehn Mal vorbestraft, darunter auch mehrfach einschlägig. Die letzte Straftat liegt jedoch schon acht Jahre zurück.

Zehn Vorstrafen – aber seit acht Jahren unbescholten

Weil auch bei seinen zurückliegenden Straftaten meist Alkohol im Spiel war, liegt die Vermutung nahe, dass der 44-Jährige Probleme mit dem Alkohol hat. Doch auf entsprechende Nachfrage von Amtsrichter Jörg Granseuer verneinte der Angeklagte das heute vehement. „Ich kann nur hoffen, dass Sie nicht wieder anfangen, in alte Muster zu verfallen“, warnte der Richter den Angeklagten mit Blick auf dessen Vorstrafenregister.

Die lange Latte seiner Vorstrafen spricht zwar gegen den Holzwickeder. Allerdings lag die letzte Tat auch acht Jahre zurück. Außerdem zeigte sich der Angeklagte voll geständig.

Der Richter folgte schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 44-jährigen arbeitslosen Angeklagten wegen Diebstahls  zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen a‘  15 Euro. Damit liege die Geldstrafe, so der Richter, im unteren Bereich.  Außerdem kann der 44-Jährige die Geldstrafe auf Antrag auch als Sozialstunden ableisten.

Ladendiebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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