Kreisdirektor bringt Haushalt für 2017 ein: Ohne Mehrbelastung geht es nicht
(PK) Der komplette Einsatz der Ausgleichsrücklage von 4,3 Millionen Euro sowie ein einmaliger Entlastungseffekt von 3,6 Millionen Euro sollen im Haushaltsjahr 2017 das Abgleiten der Städte und Gemeinden im Kreis in die finanzielle Perspektivlosigkeit verhindern.
Das verdeutlichte Kreisdirektor und Kämmerer Dr. Thomas Wilk am 8. November im Kreistag bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für 2017. Die knapp acht Millionen sorgen vielmehr dafür, dass die kreisangehörigen Kommunen trotz einer an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu zahlenden Umlage von schwindelerregenden 103,76 Millionen Euro (+7,7 Millionen Euro gegenüber 2016) letztlich gegenüber 2016 mit „nur“ 540.000 Euro mehr belastet werden.
Ob das gelingt, ist allerdings inzwischen schon wieder fraglich. Denn kurz vor der Kreistagssitzung wurde eine am selben Tag erstellte Simulationsrechnung des Landkreistages NRW bekannt. Danach soll der Kreis nur 6,4 Millionen Euro als Anteil aus den u.a. durch die Einführung der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Arbeitslosengeld II landesweit eingesparten Wohngeldausgaben erhalten. Im Entwurf eingeplant sind jedoch 7,5 Millionen Euro. Das ist exakt der Auszahlungsbetrag für das laufende Jahr. Das heißt: Im Haushaltsplanentwurf eingeplante 1,1 Millionen Euro fehlen nach derzeitigem Stand.
Nach dem eingebrachten, diese kurzfristige Entwicklung nicht berücksichtigenden Entwurf wird die Zahllast der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei 258,17 Millionen Euro (2016: 257,63 Millionen Euro) liegen. Angesichts steigender Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen für die Städte und Gemeinden – ihre Einnahmen spielen bei der Berechnung der Allgemeinen Kreisumlage eine entscheidende Rolle – soll der Hebesatz gegenüber den im September vorgestellten Haushalts-Eckdaten von 45,97 v.H. auf 45,61 v.H. nach unten verändert werden.
Aufwendungen im Sozialbereich fast 268 Mio. Euro
Kreisdirektor und Kämmerer Wilk setzt der dramatischen Erhöhung der LWL-Umlage, mit der vor allem die Eingliederungshilfe für Behinderte finanziert wird, erneut bewusst den sogenannten fiktiven Haushaltsausgleich entgegen. Wie schon 2016 wirft der Kreis die Ausgleichsrücklage in der gesetzlich maximal möglichen Höhe in die Waagschale, um mit bilanziellem Eigenkapital die gemeindlichen Haushalte zu schonen. „Maximale Umsetzung des Rücksichtnahmegebotes“ – so lautet erneut Wilks Leitmotiv.
Neben der LWL-Umlage erstmals der „nur“ zweitgrößte größte Einzelausgabeposten im Kreis-Etat sind die Kosten der Unterkunft (KdU) für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Sie werden mit insgesamt 97,15 Millionen Euro in den Kreishaushalt eingerechnet. Darin enthalten sind nicht nur knapp 23,6 Millionen Euro Bundesbeteiligung. Der Bund übernimmt erstmals auch 100 Prozent die sogenannten flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen und legt dafür nochmal knapp sechs Millionen Euro auf seinen obligatorischen Anteil drauf.
Das umfangreiche Zahlenwerk macht letztlich einmal mehr deutlich: Die kalkulierten Aufwendungen im Sozialbereich (inklusive LWL-Umlage) betragen fast 286 Millionen Euro. Sie übersteigen damit die von den Städten und Gemeinden zu zahlende Allgemeine Kreisumlage mit rund 27,5 Millionen Euro deutlich.
Die Entscheidung über den Kreishaushalt trifft am 13. Dezember der Kreistag. „Bis dahin werden alle sich gegenüber dem Entwurf noch ergebenden Veränderungen in das Zahlenwerk eingearbeitet, so dass auch erst mit der Verabschiedung des Haushaltes 2017 feststehen wird, wie hoch die Zahllast der Kommunen und damit die Allgemeine Kreisumlage ausfallen wird“, betont Kreisdirektor und Kämmerer Wilk.
Informationen rund um den Haushaltsplanentwurf 2017 finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Haushalt).