
Korallen am Flughafen beschlagnahmt: Zoll rät von Andenken aus der Natur ab

Zollbeamte haben am Dortmunder Flughafen geschützte Steinkorallen beschlagnahmt, die illegal eingeführt werden sollten. Der Zoll rät generell von Andenken aus der Natur ab.
Wie das Hauptzollamt dazu mittelt, haben Zollbeamte am Dortmunder Flughafen am 6. Januar nachgesandtes Reisegepäck kontrolliert. Die Gepäckstücke wurden via München aus Peking (China) kommend nachgeliefert.
Darunter war auch der Koffer eines deutschen Staatsbürgers aus Ahlen in Westfalen, für den der Mann auch die übliche Zollerklärung ausgefüllt hatte. Auf diesem Dokument hatte er durch Unterschrift bescheinigt, dass er keine Waren in China erworben habe und es sich weiterhin keine verbotenen Gegenstände in seinem Koffer befänden.
Bei der Kontrolle des Koffers wurden jedoch 16 Steinkorallen festgestellt, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind. Da eine entsprechende Einfuhrgenehmigung nicht vorlag, wurden die Korallen beschlagnahmt.
„Die Einfuhr von Steinkorallen in die EU stellt einen Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen dar und kann mit Bußgeld oder gar als Straftat geahndet werden. Sammeln Sie lieber Eindrücke statt Andenken“, so Uwe Jungesblut, Pressesprecher beim Hauptzollamt Dortmund.
Die weitere Sachbearbeitung erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz in Bonn.