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Kinderpornografisches Foto unverlangt zugeschickt: 300 Euro Geldstrafe

Der 30-jährige Holzwickeder scheint wirklich nicht die hellste Kerze auf dem Weihnachtsbaum zu sein. Doch das allein ist natürlich nicht strafbar. Sehr wohl strafbar ist allerdings, was den ledigen Verkäufer heute (12. Dezember) auf die Anklagebank des Amtsgerichts Unna brachte: der Erwerb und Besitz von kinderpornografischem Bildmaterial.

Eigentlich hätte der Holzwickeder nicht einmal dafür auf die Anklagebank gemusst. Wenn er nur die mit einem Strafbefehl gegen ihn verhängte Geldbuße vollständig bezahlt hätte. Doch er zahlte nur 200 Euro an –  und blieb den Rest schuldig.

So fand er sich nach zwei Jahren heute vor dem Amtsgericht wieder. Sein Vergehen: Am 10. August 1917 um 7.16 Uhr tauschte er mit einem Chat-Partner im Internet eindeutige Obszönitäten aus – hergestellt wurde der Kontakt ausgerechnet über eine Seite des Senders RTL. Der Angeklagte und auch sein Gesprächspartner traten dabei nicht unter Pseudonymen auf, gaben jeweils vor, alleinerziehende Mütter zu sein. Ihr Gespräch spitzte sich indes immer weiter auf sexuellen Missbrauch zu. Schließlich schickte sein Gesprächspartner dem Angeklagten das Foto eines minderjährigen nackten Jungen zu, dessen Geschlechtsteil deutlich zu erkennen war.

Eindeutiger Kontakt über RTL-Seite

„Das Foto ist meinem Mandanten unaufgefordert zugeschickt worden“, erklärte der Verteidiger des 30-Jährigen. „Meinem Mandanten war damals erst nicht so ganz klar, dass es strafbar ist. Erst danach ist ihm ein Licht aufgegangen und es ist ja auch danach nichts mehr in dieser Richtung passiert.“

Wann er denn gemerkt habe, dass es strafbar sei, was er getan habe, wollte Richter Christian Johann von dem Angeklagten wissen. „Erst später aus der Presse“, antwortete der.

Sie haben sich aber auch nicht beschwert als das Foto kam.“

Richter Christian Johann

Ob er sich auch Gründe vorstellen könne, warum der Besitz von kinderpornografischen Bilder unter Strafe gestellt ist? Auf diese Frage wusste der 30-Jährige trotz beharrlicher Nachfragen des Richters keine Antwort. „Darüber habe ich nicht nachgedacht“, räumte der Angeklagte ein. „Vielleicht, weil es abstoßend ist?“ Schließlich klärte der Richter ihn auf: „Weil das Anfertigen solcher Bilder einen Missbrauch von Kindern darstellt. Ein Kind wird dadurch in seiner Entwicklung schwer gestört.“

Dass der 30-Jährige das erotische Foto einer Frau erwartet hatte, wie er erklärte, schloss der Richter aus. Dass er kein erotisches Interesse an Frauen hatte, sei dem Chat ganz eindeutig zu entnehmen. Außerdem gaben beide Gesprächspartner ja auch vor, alleinerziehende Frauen zu sein. „Es ist also vielleicht nicht so ganz richtig, was sie uns hier erzählen“, so der Richter. Richtig sei aber, dass er nicht dazu aufgefordert habe, ihm ein solches Foto zu schicken. „Sie haben sich aber auch nicht beschwert als das Foto kam.“

Offenbar ein Einzelfall

Für den 30-Jährigen spricht, dass er keine Vorstrafen hat und auch in den zwei Jahren nach der Tat nicht wieder straffällig in Erscheinung getreten ist. Höchstwahrscheinlich handelt es sich also um einen Einzelfall, wovon auch die Anklagevertreterin ausging. Sie forderte ein Geldstrafe von 40 Tagessätzen a‘ 10 Euro.

Der Verteidiger verwies zudem darauf, dass sein Mandant, wenn auch spät, aber schließlich doch „Einsicht gezeigt hat, dass es so nicht weitergeht“.  Wenn schon keine Einstellung des Verfahrens infrage kommt, hielt die Verteidigung eine Geldbuße von 30 Tagessätzen a‘ 10 Euro für akzeptabel.

So fiel schließlich auch das Urteil von Richter Christian Johann aus, der den Holzwickeder wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe von 300 Euro, zahlbar in Monatsraten a‘ 50 Euro, verurteilte. Der Angeklagte sei bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten, begründete der Richter sein Urteil. Nach Lage der Dinge sei auch davon auszugehen, dass es sich bei der Tat um einen tatsächlich Einzelfall gehandelt habe.

Seine „Anzahlung“ von 200 Euro bekommt der Angeklagte übrigens unabhängig von diesem Urteil auch nicht mehr zurück.

Kinderpornografie


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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