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Für die Bläserklassen am CSG - hier ein Archivbild - werden in diesem Monat ebenso wie für die Teilnahme am JeKits-Unterricht und die Ganztagsbetreuung keine Elternbeiträge fällig, teilt die Gemeinde mit. (Foto: P. Gräber - Emscherblog)

Keine Elternbeiträge für Ganzstagsbetreuung, JeKits-Unterricht und Bläserklasse im Januar

Für die Bläserklassen am CSG - hier ein Archivbild - werden in diesem Monat ebenso wie für die Teilnahme am JeKits-Unterricht und die Ganztagsbetreuung keine Elternbeiträge fällig, teilt die Gemeinde mit. (Foto: P. Gräber - Emscherblog)
Für die Bläserklassen am CSG – hier ein Archivbild – werden in diesem Monat ebenso wie für die Teilnahme am JeKits-Unterricht und die Ganztagsbetreuung keine Elternbeiträge fällig, teilt die Gemeinde mit. (Foto: P. Gräber – Emscherblog)

Für die Ganztagsbetreuung (OGGS), die Teilnahme am JeKits-Unterricht und an der Bläserklasse werden diesen Monat keine Elternbeiträge erhoben.  Wie die Gemeinde Holzwickede dazu mitteilt, haben sich das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt. Dass im Januar 2021 keine Gebühren für Kitas und den offenen Ganztag erhoben werden.

Aufgrund der Tatsache, dass die o. g. Beiträge bereits durch die Gemeindekasse eingezogen wurden, schlägt die Verwaltung vor, hierfür im Monat Februar 2021 keine Abbuchung bei den Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, werden deshalb gebeten, diesen für den Monat Februar 2021 auszusetzen. Der Erlass der Elternbeiträge erfolgt unabhängig davon, ob in Einzelfällen eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

Formale Entscheidung im Hauptausschuss diese Woche

Auch für die Teilnahme am JeKits-Unterricht und der Bläserklasse soll in analoger Anwendung zu den OGS-Beiträgen für den Monat Februar 2021 kein Beitrag durch die Gemeinde Holzwickede erhoben werden. Hierdurch sollen die Familien während des Lockdowns entlastet werden.

Der Haupt- Finanz- und Personalausschuss wird in seiner Sitzung am Donnerstag (21. Januar) über dieser Regelung entscheiden.

Auch Voraussetzungen für Erhebung der Elternbeiträge geändert

Darüber hinaus wurde die Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen zur Finanzierung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule in der Gemeinde Holzwickede rückwirkend zum 1.8.2020 geändert. So werden Elternbeiträge zur Teilnahme an der OGGS auf Antrag erlassen, wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Sozialgesetzbuch, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapital des Zwölften Sozialgesetzbuches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn beide Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Auch die Gesetzesgrundlage des vom Einkommen abzuziehenden Kinderfreibetrages hat sich geändert. So wird nunmehr ein Betrag in Höhe von 3.906 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen vom Einkommen abgezogen. Entsprechende Einkommensüberprüfungen werden zeitnah durchgeführt und die Beiträge entsprechend der oben genannten Änderungen angepasst. Die von den Änderungen betroffenen Erziehungsberechtigten erhalten einen aktualisierten Beitragsbescheid, teil die Gemeinde dazu mit.

Bläserklasse, Elternbeiträge, JeKITS, OGGS

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