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Kein Wohnsitz und kein Einkommen: Ladendieb muss 300 Euro Strafe zahlen

Der 39 Jahre alte Holzwickeder lebte schon eine ganze Weile ohne festen Wohnsitz und finanzielle Einkünfte. Weil er in den vergangenen beiden Jahren einige Ladendiebstähle begangen hat, fand er sich heute (4. April) auf der Anklagebank des Amtsgerichts Unna wieder – just zu einem Zeitpunkt, als er gerade wieder Aussicht auf eine Wohnung und festen Boden unter den Füßen zu bekommen scheint.

Konkret wirft die Anklage dem Holzwickeder vor, zwischen dem 27. November 2017 und dem 14. September 2018 in vier Fällen in Unna zumeist Lebensmittel sowie einmal auch Werkzeuge in einem Baumarkt gestohlen zu haben. Der Warenwert lag jeweils unter zehn Euro bzw. einmal knapp darüber. Schließlich soll der Holzwickeder am 23. November vorigen Jahres im Lidl an der Wilhelmstraße in Holzwickede gemeinsam mit einer Bekannten vier Dosen Bier und zwei Packungen Eiskrem im Gesamtwert von 6.98 Euro entwendet haben.

Alle Diebstähle gab der Angeklagte heute unumwunden zu. Auf Nachfrage des Richters nannte er als Motiv für seine Taten Hunger: „Ich hatte kein Geld. Sonst hätte ich auch bezahlt“, gab sich der 39-Jährige reuig: „Ich weiß,  dass man so etwas nicht macht. Aber ich kann es leider auch nicht rückgängig machen.“

17 Vorstrafen angesammelt

Zwar wollte Richter Jörg Hüchtmann die Ladendiebstähle, bei denen überwiegend Lebensmittel entwendet wurden, nicht unnötig dramatisieren.  „Aber irgendwann müssen Sie mal einen Schlussstrich ziehen.“ Immerhin hat der Angeklagte seit 1998 wegen unterschiedlichster Delikte bereits insgesamt 17 Vorstrafen angesammelt.

Damit soll nun endgültig Schluss sein, wie der Holzwickeder beteuerte: Dank einer neuen Beziehung sieht sich der 39-Jährige inzwischen auf einem besseren Weg, wie er dem Richter versicherte. Er habe auch eine neue Wohnung in Aussicht und will sich nun einen Job suchen.

Ganz ohne Strafe kam er heute dennoch nicht davon: Richter Jörg Hüchtmann verurteilte den Holzwickeder wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen a‘ fünf Euro. Eine Strafe, die angesichts der Lebenssituation des Angeklagten tat- und schuldangemessen sei.

Diebstahl, Gericht


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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