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Der Zahl der Corona-Neuinfizierten im Kreis steigt. Ab Donnerstag (5. August) gilt die Inzidenzstufe 1. Damit gelten auch wieder strengere Regeln. (Foto: Congerdesign - Pixabay)

Inzidenzwert über 200: Krisenstab beschließt neue Corona-Regeln

ie Zahl der Corona-Neuinfizierten im Kreis steigt weiter. Der Kreis reagiert mit schärferen Regeln für Schulen, Kitas, Kontaktsport und private Feiern. (Foto: Congerdesign - Pixabay)
Die Zahl der Corona-Neuinfizierten im Kreis steigt weiter. Seit heute liegt der kreisweite Inzidenzwert über 200. Der krisenstab des Kreises reagiert mit einer neuen Allgemeinverfügung. (Foto: Congerdesign – Pixabay)

Seit heute (15. April) liegt der kreisweite Inzidenzwert über der Marke von 200 Punkten. Der Krisenstab des Kreises wird mit einer neuen Allgemeinverfügung reagieren und neue Regeln verfügen. Die Allgemeinverfügung wird morgen nach Abstimmung mit dem MAGS NRW veröffentlicht und könnte dann am Samstag, 17. April in Kraft treten.  

Vorab gibt der Kreis die Kernregelungen bekannt. Landrat Mario Löhr bittet eindringlich um deren Beachtung: „Wir tragen jetzt gemeinsame Verantwortung dafür, dass wir nicht zu drastischeren Maßnahmen greifen müssen – befolgen Sie bitte die Regeln!“  

Kontaktregeln verschärft – keine Ausgangssperre

Auf eine Ausgangssperre verzichtet der Kreis Unna in seiner voraussichtlich ab kommenden Samstag gültigen Allgemeinverfügung. Stattdessen wird eine weitgehende Kontaktsperre eingeführt: Private Zusammenkünfte sind auf maximal fünf Personen beschränkt. Größere Haushalte dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens ist der Kontakt mit Personen aus anderen Haushalten untersagt. Es gelten wenige Ausnahmen wie medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger. Auch die Begleitung Sterbender oder ähnlich gewichtige Gründe sind von dieser Regel ausgenommen.

Wechselunterricht verschoben – Notbetrieb in Kitas

Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Andere Schüler bleiben im Distanzunterricht. Diese Regelung wird noch mit den zuständigen Landes-Ministerien abgestimmt. Sie ist aber wichtiger Bestandteil der neuen Bestimmungen. Kindertageseinrichtungen wechseln in den Notbetrieb und sind dann nur für die Betreuung derjenigen Kinder offen, deren Eltern beide in der kritischen Infrastruktur arbeiten.

Regeln für Einzelhandel bleiben vorerst erhalten

Der Einzelhandel im Kreis Unna und seine Kunden müssen sich vorerst auf keine verschärften Regeln einstellen. Der Kreis setzt dabei auf die Einhaltung und Kontrolle der bestehenden Regeln und auf die Einführung der Luca-App zur Nachverfolgung spätestens am Dienstag der kommenden Woche.   Die Allgemeinverfügung wird voraussichtlich am Freitag, 16. April 2021 veröffentlicht und auf www.kreis-unna.de eingestellt. PK | PKU

Corona, Inzidenzwert, Krisenstab

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