Skip to main content
Noch gilt im Kreis Unna und der Stadt Hamm keine Stallpflicht. Doch die Kreis-Veterinärbehörde rät zur Vorsicht. (Foto: Kreis Unna)

Geflügelgrippe: Stallpflicht nun auch für Bestände in Schwerte

(PK) Als Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelinfluenza (H5N8) hat das Land am 21. November nochmals die Risikogebiete erweitert. Vor dem Hintergrund einer auf das Virus positiv getesteten toten Ente im Hengsteysee in Hagen gilt nun auch die Stallpflicht für Bestände in Schwerte.

Wegen vergleichsweise hoher Geflügeldichte war für Nutzgeflügelbestände in Fröndenberg/Ruhr und in Werne bereits am 18. November die Stallpflicht verordnet worden.

In Schwerte gab es bei der letzten Erhebung Mitte Oktober 4.907 Tiere (Hühner, Puten, Gänse und Enten) und 58 Geflügelbetriebe, in denen allerdings nicht immer nur eine Geflügelart gehalten wird.

In Fröndenberg und Werne wird deutlich mehr Geflügelzucht betrieben. So gab es in Fröndenberg bei der Oktober-Erhebung knapp 165.700 Tiere und 76 Geflügelbetriebe. In Werne sind rund 102.730 Tiere in ebenfalls 76 Beständen registriert. Kreisweit gibt es rund 413.930 Tiere und mehr als 640 Bestände.

Unabhängig von der Stallpflicht gelten seit dem 18. November auch Sicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelbetriebe – egal wie groß der Tierbestand ist. So dürfen z.B. Unbefugte die Ställe nicht mehr betreten.

Geflügelhalter müssen Tiere der Tierseuchenkasse melden

Außerdem sind alle Geflügelhalter – auch die hobbymäßig tätigen – verpflichtet, ihre Tiere der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Erhöhte Verluste von Tieren sind außerdem der Kreis-Veterinärbehörde Unna zu melden.

Nach dem Ausbruch der Geflügelinfluenza in Teilen von Deutschland ordnete das NRW-Umweltministerium bereits am 15. November für verschiedene Risikogebiete die Stallpflicht für Nutzgeflügelbestände an. Damals stand der Kreis Unna nicht auf der Liste.

Am 16. November untersagte der Bund als Vorsorgemaßnahme Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen. Die Kreis-Veterinärbehörde Unna erließ daraufhin eine entsprechende Tierseuchenverfügung.

Weitere Informationen rund um das Thema und Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Links zum Umweltministerium NRW (www.umwelt.nrw.de), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV, www.lanuv.nrw.de) oder auch zum Friedrich-Loeffler-Institut (www.fli.de), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Geflügelinfluenza).

Geflügelgrippe

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert