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Enkeltrick-Betrügerin zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt

Die 35. Strafkammer des Dortmunder Landgerichtes hat das Urteil gegen die 30 Jahre alte Enkeltrick-Betrügerin Sandra K.  gesprochen. Die Angeklagte war wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in vier Fällen angeklagt. Verurteilt wurde Sandra K. allerdings nur in einem Fall zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.  Vor der Urteilsverkündung zeigte sich die einschlägig Vorbestrafte reuig und bat um Verzeihung.

Sandra K. war Mitglied einer Bande, die es darauf abgesehen hat, ältere Menschen mit dem sogenannten Enkeltrick um ihre Ersparnisse zu bringen.  Die erbeuteten Summen sind häufig sehr hoch, ihre Masche dafür umso schäbiger, wie auch Richterin Britta Graja in ihrer Urteilsbegründung feststellte. Denn neben dem finanziellen Schaden sind die psychischen Folgen für die zumeist sehr betagten Opfer auch noch erheblich. Die Täter sind oft nur schwer zu fassen.

Holzwickeder Renterpaar legte Betrüger rein

Dass sich die Bande am 18. November vorigen Jahres die Eheleute Schuller aus Holzwickede als Opfer aussuchten, sollte sich allerdings als verhängnisvoller Fehler für Sandra K. und besonderer Glücksfall für die Strafverfolger erweisen, wie der Prozessauftakt mit der Zeugenvernehmung von Maria Schuller zeigte (Emscherblog berichtete). Der 88 Jahre alte Johann Schuller und auch seine 85-jährige Frau Maria durchschauten den Betrugsversuch nämlich sofort und die rüstigen Senioren legten ihrerseits die Betrüger herein.

Dank der beiden rüstigen Senioren aus Holzwickede konnte Sandra K., die ihre mutmaßliche Beute von 15.000 Euro abholen wollte, bei der Übergabe auf frischer Tat dingfest gemacht werden.

Nur ein Fall nachweisbar 

In ihrer Verhandlung gab Sandra K. auch genau diesen einen Fall zu. Die Beteiligung an den übrigen ihr zur Last gelegten Fällen bestritt sie. Tatsächlich konnte das Gericht ihr eine Tatbeteiligung in den übrigen Fällen auch nicht zweifelsfrei nachweisen. Zu ungenau und teils widersprüchlich waren die Aussagen der übrigen zumeist hochbetagten Zeugen gewesen.

Seit ihrer Festnahme im November vorigen Jahres befand sich Sandra K. in der JVA Gelsenkirchen in Untersuchungshaft. Ihre Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wird sich allerdings sogar noch um ein weiteres Jahr verlängern, da eine frühere Verurteilung wegen eines Enkeltrick-Betruges noch nicht vollständig verbüßt worden ist.

Enkeltrick-Betrügerin


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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