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Um dieses Grundstück, eine ehemalige Spielplatzfläche, an der Böckmannstraße geht es: Die Gemeinde will die 497 m² große Brache nun doch nicht mehr selbst vermarkten, sondern an den Meistbietenden zur Selbstnutzung veräußern. (Foto: P. Gräber - Emscherblog)

Ehemalige Spielplatzfläche Böckmannstraße soll nun doch an Meistbietenden verkauft werden

Um dieses Grundstück, eine ehemalige Spielplatzfläche, an der Böckmannstraße geht es:  Die Gemeinde will die 497 m² große Brache nun doch nicht mehr selbst vermarkten, sondern an den Meistbietenden zur Selbstnutzung veräußern. (Foto: P. Gräber - Emscherblog)
Um dieses Grundstück, eine ehemalige Spielplatzfläche, an der Böckmannstraße geht es: Die Gemeinde will die 497 m² große Brache nun doch nicht mehr selbst vermarkten, sondern an den Meistbietenden zur Selbstnutzung veräußern. (Foto: P. Gräber – Emscherblog)

Der Streit um die Vermarktung der ehemaligen Spielplatzfläche an der Böckmannstraße ist beigelegt: Mit knapper Mehrheit von drei Stimmen beschloss der Rat in der vergangenen Woche den Verkauf des nur 497 m² großen Grundstücks an den Meistbietenden, mindestens aber zum Bodenrichtwert. Einzige Auflage: die Selbstnutzung.

Der Beschuss fiel auf Antrag der Politik im öffentlichen Teil der Ratssitzung. Die Verwaltung hatte den Tagesordnungspunkt nicht öffentlich abhandeln wollen. Den Verkauf der ehemaligen Spielplatzfläche hatte die Gemeinde schon 2013 beschlossen. Danach entwickelte sich eine Art Provinzposse um das kleine Grundstück an der Böckmannstraße (Emscherblog berichtete).

Verwaltung wollte Vergabekriterien und Festpreis

Wegen darauf liegender Versorgungsleitungen der Westnetz wurde das kleine Grundstück zunächst durch die Verwaltung als unverkäuflich eingestuft. Danach schien sich fast zehn Jahre lang niemand mehr dafür zu interessieren. Im Sommer vorigen Jahres schlug die Verwaltung dann unerwartet vor, das Grundstück zum Festpreis von 124.250 Euro zu veräußern und einer Bebauung zuzuführen. Gleichzeitig stellte die Verwaltungsspitze einen umfangreichen Kriterienkatalog auf, der sicherstellen sollte, dass das zuvor noch als unverkäuflich geltende kleine Grundstück nicht an Spekulanten geht, sondern Personen, die der Gemeinde verbunden und üblicherweise auf dem Immobilienmarkt benachteiligt sind. Ausdrücklich sollte dieser Kriterienkatalog als Blaupause für weitere kommunale Grundstücksverkäufe dienen.

Politik sträubte sich

Dagegen sträubte sich jedoch die Politik, allen voran die FDP: So sei bereits beschlossen, dass das Grundstück verkauft werden soll. Wenn schon Vergabekriterien erstellt und beschlossen werden sollen, dann solche, die sich zukünftig auf alle möglichen Grundstücke der Gemeinde anwenden ließen und nicht an das unscheinbare Grundstück Böckmannstraße gekoppelt sind. Schließlich würden durch die Vergabekriterien beim Verkauf künftige Baugrundstücke der Kreis potenzieller Erwerber eingeschränkt. Darum sollten zuerst allgemeine Vergabekriterien entwickelt werden, die dann auf den Einzelfall an der Böckmannstraße angewendet werden und nicht umgekehrt.

Höchstbieter fühlte sich ausgebootet

Einen Beigeschmack war das Vorgehen der Verwaltung aus einem ganz anderen Grund: Den nach Informationen des Emscherblogs hatte die Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt bereits ein deutlich besseres Kaufangebot vorliegen von einem Bewerber, der sich von der Verwaltung gezielt ausgebootet fühlte.

Denn die Gemeinde hatte ihn noch im Dezember 2019 gezielt angeschrieben und aufgefordert, ein Kaufangebot für das Grundstück abzugeben. In diesem Schreiben hatte die Verwaltung allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Grundstück nicht mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebaut werden kann, weil dort eine 10 KV-Leitung des Energieversorgungsträger liegt.

Für den kundigen Holzwickeder war das kein Problem:  Er nahm Kontakt zur Westnetz auf und erhielt die Information, dass die Versorgungsleitung problemlos verlegt werden kann und sogar schon einen Kostenvoranschlag: „Die Verlegung der Leitung sollte 33.466 Euro kosten“, so der Holzwickeder. Aufgrund dieser Information reichte der Holzwickeder ein erstes schriftliches Kaufangebot ein, das zunächst noch etwas niedriger als sein späteres zweites war. Denn es unterstellte, dass die Kosten für die Verlegung der Versorgungsleitung von ihm als Käufer zu übernehmen sind. In der Folgezeit will der Bewerber mehrfach bei der Verwaltung nachgehakt haben, was mit seinem Kaufangebot sei. Doch man habe ihn nur vertröstet und hingehalten.

Nach Ratsbeschluss neue Bieterrunde

Am 19. April 2022, also ziemlich genau vor einem Jahr, erhielt er dann von der Verwaltung eine Absagen – verbunden mit dem Hinweis, dass die Gemeinde das Grundstück nun selbst verkaufen will.

So ärgerlich die Absage für ihn ist – für die Gemeinde wäre es ein gutes Geschäft gewesen, das Grundstück selbst zu veräußern. Denn durch die vertragliche Zusammenarbeit mit der Westnetz verlegt der Energieversorger die Versorgungsleitung auf dem Grundstück sogar auf eigene Kosten.

Allerdings ist auch der Ärger des Bewerbers aus Holzwickede nachvollziehbar: „Jahrelang war man bei der Gemeinde nicht in der Lage, das Problem mit der Versorgungsleitung zu lösen. Mich hat das nur zwei Tage gekostet. Zum Dank hat man ausgebootet und will das Geschäft jetzt selbst machen. Nachdem man mich erst aufgefordert hat, ein Kaufangebot abzugeben.“

Nach dem Ratsbeschluss von vergangener Woche ist der Holzwickeder nun — um im Bild zu bleiben — wieder mit im Boot. Ein neues Angebot soll er bereits wieder abgegeben haben, wie verlautete.


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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