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Drogenfahnder finden bei Durchsuchung in Holzwickede Waffen: 2.700 Euro Geldstrafe

Wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz hatte sich ein 24-Jähriger arbeitsloser Holzwickeder heute (17. November) vor dem Amtsgericht in Unna zu verantworten.

Ende März hatte der Angeklagte rund 30 Gramm Marihuana bei seinem Dealer gekauft und war danach aufgeflogen. Die Drogenfahnder tauchten am 14. April in der Wohnung des Holzwickeders auf, um die Räumlichkeiten zu durchsuchen. Dabei entdeckten die Ermittler 23 Ecstasy-Tabletten, 1,7 Gramm Ecstasy in kristalliner Form. Außerdem fanden sie in der Wohnung des Angeklagten eine Schreckschusspistole und 34 Platzpatronen, einen Totschläger Marke Eigenbau sowie ein Butterfly-Messer und beschlagnahmten einen Waffenkoffer.

24-Jähriger bei Ermittlungen kooperativ

Was für den Angeklagten spricht: Bei der Wohnungsdurchsuchung verhielt sich der 24-Jährige ausgesprochen kooperativ. So machte er die Ermittler von sich aus auf die Waffen aufmerksam und ließ sie nicht erst lange danach suchen.  Auch in der Verhandlung heute zeigte sich Angeklagte reuig und in vollem Umfang geständig, auch wenn er seinen Verteidiger für sich reden ließ, weil er selbst „zu aufgeregt“ war.

Sein Verteidiger räumte im Namen seines Mandanten die Anklagepunkte ein. Als Motiv nannte der Verteidiger die Drogenabhängigkeit des Angeklagten, der sich aber bemüht, diese in den Griff zu kriegen und sich auch bereits in therapeutische Behandlung begeben hat.

Bislang keine Vorstrafen

Des Weiteren spricht für den Angeklagten, dass er bislang strafrechtlich unbescholten geblieben ist und sich bemüht, eine Beschäftigung zu finden.

Alles dies berücksichtigte auch Richter Jörn Granseuer in seiner Urteilsbegründung an. Doch auch wenn sich der Angeklagte sowohl mit den Ermittlern wie vor Gericht kooperativ zeigte, stellte der Richter klar: Eine so erhebliche Menge von unerlaubten Betäubungsmitteln und auch die gefährlichen Waffen durfte der Angeklagte keinesfalls besitzen. Er verurteilte den Holzwickeder deshalb zu einer Geldstraße von 90 Tagessätzen a‘ 30 Euro (= 2.700 Euro)

Drogenbesitz, Waffenfund


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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