Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen 61-jährige Ukrainerin: 129 Tage Haft verhindert
Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Suceava/Rumänien kontrollierten Bundespolizisten am Dienstagnachmittag (29.11.) am Dortmunder Flughafen eine Reisende. Die Frau wurde per Haftbefehl gesucht.
Die Reisende hatte sich gegen 16.20 Uhr vorgestellt. Die Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein die ukrainische Staatsangehörige suchte. Das Amtsgericht Altötting hatte die 61-Jährige im März 2022 rechtskräftig wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt.
Die Frau aus Brühl konnte ein Drittel der geforderten Summe vor Ort begleichen. Den restlichen Betrag bezahlte eine Bekannte der Gesuchten bei einer Polizeiwache in Brühl und verhinderte so den Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt für 129 Tage. .