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og:image Die Bundespolizei nahm am Wochenende am Flughafen zahlreiche gesuchte Personen fest: Einreisekontrolle am Flughafen Dortmund. (Foto: Flughafen Dortmund)

Bundespolizei vollstreckt am Flughafen Dortmund vier Haftbefehle gegen drei Reisende

Bundespolizisten wurden am gestrigen Montag (26.7.) auch am Dortmunder Flughafen wieder fündig: Die Beamten vollstreckten vier Haftbefehle, ausgestellt durch unterschiedliche Staatsanwaltschaften, gegen drei Reisende. Nicht alle konnten durch Zahlung ihrer Geldstrafen die Haft abwenden.

Um 13 Uhr wurde am Flughafen in Dortmund bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle ein 44-jähriger Mann aus Osnabrück vorstellig. Die Beamten überprüften den Mann und stellten fest, dass das Amtsgericht Osnabrück den Mann wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zu 30 Tagen Haft verurteilt hatte. Der Osnabrücker konnte die alternative Geldbuße in Höhe von über 5000 Euro bezahlen und so seine Reise fortsetzen.

Etwas später, gegen 15.:30 Uhr, wurde am Dortmunder Flughafen ein 34-jähriger Rumäne bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle vorstellig. Dabei stellten die Bundespolizisten fest, dass mit den Staatsanwaltschaften Limburg und Hannover, gleich zwei Behörden den Mann suchten. Die Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn suchte den Mann aufgrund der Verurteilung durch das Amtsgericht Dillenburg wegen Diebstahl zu 15 Tagen Haft oder 225 Euro Ersatzstrafe. Den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover zu sechs Monaten Freiheitsstrafe konnte er nicht abwenden, weswegen er anschließend einer JVA zugeführt wurde.  

Um 16.40 Uhr, auch am Flughafen Dortmund, wollte ein 22-Jähriger Mann aus Nordmazedonien einreisen. Bei der Einreisekontrolle recherchierten die Bundespolizisten, dass das Amtsgericht Erlangen den Mann zu zehn Tagen Haft oder ca. 270 Euro Geldstrafe verurteilt hatte. Der 22-Jährige konnte das Geld aufbringen und so einer Haft entgehen.

Flughafen, Haftbefehle

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