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Bürger will Mitarbeiter der Gemeinde wegen GEZ-Gebühren haftbar machen: 5.400 Euro Geldstrafe

Dass es eine Verhandlung wird, die vom Gericht viel Geduld erfordern würde, wurde bereits vor der Eröffnung heute (27. Februar) im Amtsgericht Unna klar: Der 56 Jahre alte Angeklagte aus Holzwickede, der ohne Rechtsvertreter erschienen war, weigerte sich prompt, auf der Anklagebank Platz zu nehmen und wollte sich auch zu seiner Einkommenssituation nicht äußern. Weder ein angedrohtes Ordnungsgeld noch die Aussicht, dass das Gericht seine Einkommensverhältnisse zu seinen Ungunsten schätzen wird, brachten den verheirateten Familienvater von zwei Kindern zur Vernunft. Eröffnet wurde die Verhandlung gegen ihn trotzdem.

Die Anklage warf dem 56-Jährigen versuchte Nötigung vor: Er soll zwei Mitarbeitern der Gemeinde Holzwickede, den stellvertretenden Kassenleiter und einen Vollziehungsbeamten, in typischer Reichsbürger-Manier genötigt und unter Druck gesetzt haben, mit dem Ziel, dass diese eine finanzielle Forderung in Höhe von 965 Euro gegen ihn unterlassen.  Bei dieser Forderung handelt es sich um Rundfunkgebühren der GEZ, die sich im Laufe der Zeit angesammelt haben.

Typische Reichsbürger-Manier

Ungeachtet der nervtötenden Telefonanrufe, E-Mails, Faxen und Briefe, in denen der Angeklagte die Legitimation der GEZ, der Gemeinde Holzwickede und auch des Vollziehungsbeamten grundsätzlich in Abrede stellte, stützt sich die Anklage ganz konkret auf ein Schreiben vom 16. Oktober 2019. Nach langatmigen und laienhaften juristischen Ausführungen schließt dieses Schreiben an die beiden Gemeindemitarbeiter mit der Drohung: „Sie haften auch privat mit einer Obligation“, sollten sie die „rechtswidrig“ betriebene Vollstreckungsmaßnahme (gemeint ist eine Lohnpfändung) gegen ihn nicht unterlassen.

Zur Erklärung: Die unverhohlene Drohung des Angeklagten ist weniger absurd, als sie sich zunächst anhören mag: Mitglieder der Reichsbürger-Bewegung gehen mit dem sogenannten Malta-Inkasso gegen Regierungsvertreter und Verwaltungsmitarbeiter vor, um fiktive Forderungen in tatsächlich vollstreckbare Titel zu verwandeln. Um ihre unberechtigten Geldforderungen in Deutschland über maltesische Inkassounternehmen geltend machen zu können, haben Anhänger der Reichsbürger-Bewegung eigens auf der Mittelmeerinsel Inkassobüros gegründet, die ihre Forderungen dann eintreiben. Neben dem Versuch, einen vollstreckbaren Titel zu erlangen, werden vermeintliche Schuldner auch durch Mahnschreiben dieser Inkassounternehmen unter Hinweis auf ein mögliches europäisches Mahnverfahren erpresst.

„Irgendwann kommt der Hammer wegen ihrer rechtswidrigen Forderungen.“

Angeklagter (56 Jahre)

Vom Richter darauf angesprochen, ob ihm diese „Malta-Masche“ und „das Spielchen mit den Titeln im Ausland bekannt ist?“, erklärte der Angeklagte: „Nein. Ich bin kein Reichsbürger und auch kein Brauner. Damit habe ich nichts am Hut. Ich will niemandem etwas Böses und nur meine Ruhe haben.“  

Daraufhin hielt ihm der Richter vor: Zwei Monate bevor er besagtes Schreiben losschickte, war der Holzwickeder schon einmal wegen genau des gleichen Deliktes vom Amtsgericht verurteilt worden: Damals hatte Angeklagte wegen einer GEZ-Forderung in Höhe von 911 Euro in einem Schreiben an Bürgermeisterin Ulrike Drossel damit gedroht, alle Gemeindebediensteten in Gesamthaftung zu nehmen. Das Amtsgericht verurteilte den Holzwickeder dafür zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro. Die 911 Euro Rundfunkgebühren hat er übrigens bis heute nicht bezahlt.

Staatsschutz rät zur Strafanzeige

Vom Richter immer wieder darauf hingewiesen, seine weitschweifenden und juristisch laienhaften Ausführungen zu unterlassen, auf den eigentlichen Anklagevorwurf zu kommen und zu erklären, was genau er denn mit „privat in Obligo“ nehmen gemeint habe, sagte der Angeklagte: „Irgendwann kommt der Hammer wegen ihrer rechtswidrigen Forderungen.“ Näheres wollte der Holzwickeder dazu allerdings nicht sagen.

Die beiden Mitarbeiter der Gemeinde schilderten heute im Zeugenstand ihre Erfahrungen mit dem Angeklagten. Nachdem er die von dem Vollziehungsbeamten angelegte Lohnpfändung gegen den Angeklagten geprüft und unterschrieben hatte, seien verschiedene Mails mit Beleidigungen des Angeklagten bei ihm eingetroffen, bestätigte der stellvertretende Leiter der Gemeindekasse. Sein Kollege, der Vollziehungsbeamte, habe daraufhin den Staatsschutz eingeschaltet, wo man ihm zur Strafanzeige geraten habe.

„Woher weiß ich denn, dass so jemand nicht im Schützenverein ist, eine Waffenbesitzkarte hat und plötzlich vor meiner Tür steht?“

(Vollzugsbeamter im Zeugenstand)

Der Vollziehungsbeamte der Gemeinde hatte deutlich häufiger Kontakt zu dem Angeklagten, denn er war auch schon mit der Vollstreckung der ersten GEZ-Forderungen im Frühjahr 2019 beauftragt. „Nach langen Verhandlungen und vielen Hin und Her“, so der Vollziehungsbeamte im Zeugenstand, „stehen diese Forderungen leider noch immer aus“. 

Warum er überhaupt Anzeige erstattet hat, erklärte der Vollzugsbeamte auf Nachfrage des Richters so: „Mein Job wird immer schwieriger. Ich habe inzwischen mehrere solcher Schreiben bekommen. Früher habe ich die weggelächelt.  Aber diese Leute werden immer gefährlicher. Woher weiß ich denn, dass so jemand nicht im Schützenverein ist, eine Waffenbesitzkarte hat und plötzlich vor meiner Tür steht?“ In einem Fax vom 11. Juni habe der Angeklagte ihn etwa darauf hingewiesen, dass „Gewalt auch Gegengewalt erzeugt“.  

Auf die Einlassungen des Angeklagten, dass der Vollzugsbeamte sich nicht legitimiert habe und die Forderungen der GEZ rechtswidrig seien, ging das Gericht nicht weiter ein. Auch der Hinweis des Angeklagten, dass die Gemeinde Holzwickede ebenso wie das Gericht überhaupt nicht legitimiert und „nur eine Firma“ seien, spielten für die Beweissicherung keine weitere Rolle.

Einschlägige Vorstrafe nach Brief an Bürgermeisterin

Der Anklagevertreter sah den Tatvorwurf der versuchten Nötigung als erwiesen an, für den der Gesetzgeber einen Strafrahmen bis zu drei Jahren Haft vorsieht. Für den Angeklagten spreche lediglich, dass er „im Großen und Ganzen geständig“ sei, gegen ihn allerdings auch seine einschlägige Vorstrafe und die mangelnde Bereitschaft, an seinem Verhalten etwas zu ändern. Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen a‘ 40 Euro hielt die Anklage darum für angemessen.

Richter Schaffernicht verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro (120 Tagessätze a‘ 45 Euro) wegen versuchter Nötigung. Die „Gedankengänge“ des Angeklagten sein „nicht nachvollziehbar“ für ihn, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Dass der Angeklagte kurz vor seiner Tat „exakt wegen genau dieser Sache schon einmal verurteilt“ worden sei und dann trotzdem noch einmal das gleiche Schreiben losgeschickt hat, sei völlig unverständlich. „Sie hatten deshalb schon einen Strafbefehl bekommen und wussten also genau, worum es ging“, so der Richter zum Angeklagten. „Damit haben Sie mir gar keine andere Wahl gelassen.“ Zudem habe der Angeklagte in der Verhandlung gedroht, dass „irgendwann der Hammer kommt“ für die Gemeindemitarbeiter, auch wenn er auf Nachfrage konkreter nicht werden wollte.

Gegen das Urteil kann der Anklagte noch Widerspruch einlegen.

Reichsbürger, Versuchte Nötigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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