Holzwickeder stiehlt Plüschtier im Edeka: 7 Monate Haft zur Bewährung und 600 Euro Geldstrafe
Der 33 Jahre alte Holzwickeder H. musste sich heute (7. November) vor dem Schöffengericht Unna wegen Betrugs, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung vor dem Schöffengericht Unna verantworten.
Was die Anklage dem Holzwickeder vorwarf, schien auf den ersten Blick geringfügig. Doch aufgrund seines erheblichen Vorstrafenregisters stand für den Angeklagten einiges auf dem Spiel: Im Juli 2022 soll er zu Unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von rd. 990 Euro erhalten haben, da er zu diesem Zeitpunkt bereits eine bezahlte Nebentätigkeit aufgenommen hatte. Im März dieses Jahres soll er dann im Edeka-Markt an der Kantstraße in Unna dabei erwischt worden sein, wie er ein rotes Stofftier im Wert von 6,99 Euro stehlen wollte. Von Mitarbeitern des Edeka-Markes darauf angesprochen, soll er sich mit einer Bierdose in der Hand und Schlägen seiner Festnahme widersetzt haben.
Tatvorwürfe: Betrug, Körperverletzung und Nötigung
Den Betrugsvorwurf wies der Angeklagte vehement zurück: Er habe einen Mitarbeiter des Arbeitsamtes sehr wohl darüber informiert, dass er am nächsten Tag eine bezahlte Arbeit aufnehmen werde, versicherte der Angeklagte dem vorsitzenden Richter Jörg Hüchtmann. Die vom Arbeitsamt zu viel gezahlte Unterstützung will H. außerdem auf Heller und Pfennig an das Arbeitsamt zurückgezahlt haben.
Was den Diebstahl und die Körperverletzung im März des Jahres angeht, mimte der Holzwickeder das Unschuldslamm: Er sei mit einem Bekannten in dem Edeka-Markt gewesen, nur um Bier zu kaufen. Zwei Bier habe er der Kasse auch korrekt bezahlt, ein weiteres jedoch in seiner Gesäßtasche „ganz vergessen“. Daraufhin sei er von einem Mann kurz hinter der Kasse aufgehalten worden. Dieser habe ihn plötzlich von hinten angegriffen und festhalten wollen. „Ich wusste erst gar nicht, was der von mir wollte und habe mich nur gewehrt.“ Auf Nachfrage des Richter erklärte der Angeklagte: Der Mann sei nicht als Edeka-Mitarbeiter erkennbar gewesen und habe sich auch nicht vorgestellt.
Von einem roten Stofftier, das er entwendet habe, wollte der Angeklagte dagegen überhaupt nichts wissen. „Wir wollten im Laden nur Bier kaufen. Was sollte ich denn mit einem Stofftier?“
Als der Streit mit dem Security-Mitarbeiter weiter eskalierte, rief dieser noch einen zweiten Mitarbeiter zu Hilfe. Schließlich habe sein Kollege sogar Pfefferspray gegen den renitenten Holzwickeder einsetzen müssen.
Security setzt Pfefferspray ein
Die beiden Edeka-Mitarbeiter, 24 und 26 Jahre alt, wurden heute auch als Zeugen befragt. Wobei der Jüngere von beiden von seinem älteren Kollegen zur Hilfe gerufen wurde, allerdings erst, nachdem der Streit mit dem Angeklagten bereits eskaliert war. Wie der Zeuge erklärte, hatte der Holzwickeder die Bierdose, die er korrekt bezahlt hatte, noch im Laden trinken wollen, woran man ihn hindern wollte. Auf Nachfrage des Richters meinte der Zeuge, dass der Angeklagten ihn nicht mit der Bierdose schlagen oder bewerfen wollte. Er sich wohl nur mit der Bierdose in der Hand gegen das Festhalten wehren wollen. Dabei sei die Dose zu Boden gefallen und geplatzt. Sein Kollege habe den wehrhaften Holzwickeder schließlich unter Einsatz von Pfefferspray zu Boden bringen und festsetzen können bis zum Eintreffen der Polizei.
Der zweite Edeka-Mitarbeiter schilderte im Zeugenstand, dass der er den Angeklagten dabei beobachtet habe, wie sich dieser ein rotes Plüschtier in die Jacke steckte. Nachdem dieser an der Kasse nur das Bier bezahlt hatte, sprach er den Angeklagten vor Verlassen des Ladens darauf an. Dabei habe er sich korrekt als Mitarbeiter ausgewiesen. Der Angeklagte habe sich jedoch nicht ausweisen können und den Laden verlassen wollen. Der Holzwickeder sei angetrunken und aggressiv gewesen und habe um sich geschlagen. „Daraufhin habe ich dann einen Kollegen zu Hilfe geholt.“ Schließlich sei der 33-Jährige so aggressiv geworden, dass er Pfefferspray einsetzen musste, um ihn fixieren zu können.
Geschehen auf Video dokumentiert
Pech für den Angeklagten: Der Diebstahl und auch das Nachfolgegeschehen im Edeka-Markt wurde auf Video eindeutig dokumentiert und bestätigt beim Ansehen heute die Aussagen der beiden Zeugen.
Dennoch blieb der Angeklagte, auch gegen den ausdrücklichen Rat seines Verteidigers, zunächst weiter bei seiner Version des Ablaufs am Tattag. „Es war ganz anders, als der Zeuge hier ausgesagt hat.“ Erst auf eindringliche Warnung des Vorsitzenden Jörg Hüchtmann, der ihn auf die möglichen Konsequenzen seines unkooperativen Verhaltens hinwies, räumte der Angeklagte schließlich ein, „Scheiße gebaut“ und auch „versucht, im Streit von den Mitarbeitern loszureißen“.
Danach schlioss der Vorsitzende die Beweiserhebung und verlas das lange Vorstrafenregistern des Angeklagten, das 16 teils einschlägige Vorstrafen umfasst. „Damit haben Sie ungefähr die gleiche Gerichtserfahrung wie ich mit meinen 30 Berufsjahren“, stellte Richter Jörg Hüchtmann süffisant fest und warnte den Angeklagten deutlich: „Sollte heute hier noch einmal etwas anders als eine Freiheitsstrafe für Sie herauskommen, können Sie sicher sein, dass es sehr knapp war.“
Das Verfahren wegen des Betrugsvorwurfs und unrechtmäßigen Bezugs von Arbeitslosengeld gegen den Holzwickeder wurde jedoch abgetrennt und vorläufig eingestellt.
33-Jähriger hat langes Vorstrafenregister
Den übrigen Sachverhalt sah die Anklagevertreterin dagegen als erwiesen an: Letztlich habe der Angeklagte den Diebstahl des Stofftieres gestanden. Der Edeka-Mitarbeiter habe sich ausgewiesen und den Angeklagten nach dem Kassenbereich auf den Diebstahl angesprochen. Der Angeklagte habe sich dennoch gewehrt und den Laden verlassen wollen. Nicht nachweisbar sei, ob er sich gewehrt hat, um das Diebesgut zu behalten oder um sich zu befreien. Deshalb handele es sich auch nur um eine versuchte einfache Körperverletzung mit versuchter Nötigung. Für den Angeklagten spreche, dass bei dem Zwischenfall niemand verletzt wurde und er — wenn auch voll zurechnungsfähig — alkoholisiert war. Gegen ihn sprechen allerdings auch seine ganz erheblichen Vorstrafen. Als tat- und schuldangemessen forderte die Staatsanwältin eine Gesamtstrafe von insgesamt sieben Monaten Haft, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 600 Euro. Wobei diese Gesamtstrafe aus den Einzelstrafen für die versuchte Körperverletzung (Geldstrafe 50 Tagessätze a‘ 30 Euro) sowie für die Nötigung (sechs Monate Freiheitsstrafe) gebildet wurde.
Dieser Forderung konnte sich selbst der Verteidiger des Holzwickeders anschließend, sodass schließlich auch das Urteil des Schöffengerichts auf sieben Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung und 600 Euro Geldstrafe lautete. „Dem Antrag der Staatsanwältin ist in vollem Umfang zu folgen und nichts hinzuzufügen“, so die Urteilsbegründung von Richter Jörg Hüchtmann.
Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung