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Die Bahnunterführung an der Nordstraße soll nach dem Willen der Grünen im kommenden Jahr endlich weiter aufgehübscht werden. Rd. 500 000 Euro stehen dafür im Haushalt bereit. (Foto: P. Gräber - Emscherblog.de)

Auf der Haupt- und Nordstraße hat die Gemeinde nichts zu melden

Der Verkehrsausschuss fordert ein generelles Fahrverbot für Lkw auf der Nordstraße. (Foto: Peter Gräber)
Im Verkehrsausschuss wurde heute noch einmal deutlich: Lkw-Fahrverbote oder Tempobegrenzungen für die Nord- und Hauptstraße fallen nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde, die nur auf den Bau der Ostumgehung hoffen kann.  (Foto: Peter Gräber)

Ein Lkw-Fahrverbot und abschnittsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen beschäftigen den Verkehrsausschuss in Holzwickede schon seit mehr als 20 Jahren.  So stellte etwa der damalige stellvertretende Bürgermeister der CDU, Gert Lohoff,  am 22. Juni 1995 den  Antrag, auf der Hauptstraße (L 677( ein Durchfahrverbot für Lkw zu erlassen. Als dies nicht möglich war, wurde schließlich der Bau der Ostumgehend (L 677n) beschlossen.

Heute (17. Juni), fast auf den Tag genau 20 Jahre später, standen das Lkw.-Verbot und die Tempobegrenzungen auf der L 677 wieder einmal auf der Tagesordnung eines Verkehrsausschusses.  Das beweist zwei Dinge: 1. Ist die Politik in Holzwickede in dieser Frage in zwei Jahrzehnten keinen Millimeter weitergekommen. 2. Ist die Situation für die Bürger von Holzwickede noch immer unbefriedigend.

Vor 20 Jahren bereits Fahrverbot für Lkw abgelehnt

Günter Sparbrod, Leiter Fachbereich Straßenverkehr. (Foto: Kreis Unna)
Günter Sparbrod, Leiter Fachbereich Straßenverkehr. (Foto: Kreis Unna)

Eine Lösung hat denn auch niemand im Verkehrsausschuss heute erwartet. Vielmehr ging es in der Sitzung heute darum, so der Ausschussvorsitzende Frank Lausmann (CDU), noch einmal abzuklopfen, ob sich an der bekannten Situation etwas geändert hat in all den Jahren. Wobei die bekannte Situation ist:  Bei der Haupt- bzw. Nordstraße handelt es sich um eine Landstraße (L 677) und Hauptverkehrsstraße, auf der die Gemeinde, salopp gesagt, nichts zu melden hat.  Erst wenn die Ostumgehung realisiert worden ist, besteht die Möglichkeit für die Gemeinde, die Haupt- und Nordstraße umwidmen zu lassen und anschließend dann Lkw-Verbote und Tempo 30 zu erlassen.

Diesen Sachverhalt hat das Straßenverkehrsamt des Kreises Unna der Gemeinde mit allen Fakten erneut auch schriftlich und in aller Ausführlichkeit begründet.  Zu der Sitzung des Verkehrsausschusses reiste neben Harald Meibert, dem zuständigen Mitarbeiter im Kreishaus, auch der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Günter Sparbrod, an, um neben den nackten Fakten auch  einige teils unangenehme Wahrheiten mitzuteilen.

Straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen für die L 677 fallen nicht in die Planungshoheit der Gemeinde Holzwickede.“

Günter Sparbrod, Leiter Straßenverkehrsamt Kreis Unna

So sind Anträge zur Sperrung von Straßenverkehr, insbesondere Schwerlastverkehr, oder Tempobegrenzungen, Alltagsgeschäft beim Kreis Unna. „Ziel solcher Anträge sind immer die Sicherheit zu erhöhen oder den Lärm zu verringern“, so Günter Sparbrod. Vergleiche mit anderen Kommunen seien hier nicht hilfreich, weil immer die konkrete Situation beurteilt werden muss. Schließlich: „Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen für die L 677, fallen nicht in die Planungshoheit der Gemeinde“, erklärt Günter Sparbrod.

Keine „besondere Gefahrenlage“ auf der L 677

Die Gemeinde kann daher nicht einfach ein Verbotsschild an der Haupt- oder Nordstraße aufstellen lassen, selbst wenn sie es wollte. An Beschränkungen auf Hauptverkehrsstraßen mit mindestens regionaler Bedeutung, wie es Landstraßen nun mal sind, hat der Gesetzgeber recht hohe Anforderungen gestellt. So sind diese nur bei einer „besonderen Gefahrenlage“  oder eine „außerordentlichen Verkehrssituation“ möglich. „Beides ist in Holzwickede auf der L 677 allerdings nicht gegeben“, betont Günter Sparbrod.  Darum lasse sich die Problematik in Holzwickede  auch nicht mit dem Straßenverkehrsrecht lösen. Anwohner mögen die Situation möglicherweise anders sehen, aber das Straßenverkehrsamt sei an die Fakten und das Gesetz gebunden.

Gründe für die Ablehnung

Die Gründe, warum Lkw-Verbote oder weitere Tempobegrenzungen auf der L 677 abgelehnt werden müssen, sind:

  • Die L 677 (Haupt-und Nordstraße) ist eine Landstraße mit mindestens überregionaler Bedeutung.
  • Die gemessenen Belastungen durch den Verkehr auf der L 677 liegen „absolut und auch prozentual an der untersten Grenze“. So wurden bei der amtlichen Zählung 2010 auf der Hauptstraße werktags 10.443 Kfz/24 Std gezählt, davon 259 Schwerlastverkehr-Fahrzeuge. Auf der Nordstraße wurden 13.659 Kfz/24 Std. gezählt, davon 504 Schwerlastverkehr-Fahrzeuge. Ein Drittel des Schwerlastverkehrs waren dabei gar keine Lkw, sondern Busverkehr.
  • Der Kreis und auch die Polizei liegen keine Erkenntnisse dafür vor, dass es eine besondere Gefahrenlage oder eine Vielzahl von Unfällen auf der L 677 gebe.
  • Die berechneten Lärmemissionen liegen unter den Grenzwerten von 70 bzw. 72 dB(A) tags und 60 bzw. 62 dB (A) nachts.

Einige Maßnahmen wurden erfolgreich durchgeführt

Trotzdem habe es in der Vergangenheit bereits mehrfach beschränkende Maßnahmen für die Haupt- und Nordstraße gegeben wie Wegweisungen in das Gewerbegebiet, Beschilderungen, die Lkw von der Nordstraße wegführen, Nachtfahrverbote für Lkw über 7,5 t Gesamtgewicht, Teilnahme an einem Lkw-Navi-Pilotprojekt. „Diese Maßnahmen haben nachweislich auch schon Wirkung gezeigt“,  erklärt Günter Sparbrod. „Sie mögen nicht immer befriedigend sein, aber so ist die Rechtslage.“

Eine Chance, rechtlich gegen die Ablehnung vorzugehen, hat die Gemeinde nach Einschätzung der Kreisverwaltung und auch der eigenen Verwaltung wohl nicht: Denn die Planungshoheit oder das Recht auf Selbstverwaltung der Gemeinde werde durch die Ablehnung von Beschränkungen für die L 677 gar nicht berührt. Immerhin soll inzwischen auch ein einzelner Anlieger gegen die Ablehnung eines von ihm beantragten Lkw-Fahrverbotes rechtliche Schritte eingeleitet haben, wie es im Verkehrsausschuss hieß.

Nach Rechtslage haben die Anwohnern im Norden der Gemeinde allerdings nur eine einzige Chance auf Verkehrsberuhigung: den Bau der Ostumgehung (L 677n).

L 677, Ostumgehung, Verkehrsausschuss


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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