Szenen einer Ehe: Geflüchtete Ehefrau bringt Vater ihres Kindes vor Gericht
Die Anklage, mit der sich der 31 Jahre alte Holzwickeder C. in der vergangenen Woche vor dem Amtsgericht Unna konfrontiert sah, war starker Tobak: gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung und Sachbeschädigung. Angezeigt hatte ihn seine 24 Jahre alte Noch-Ehefrau, mit der C. einen gemeinsamen Sohn hat und in Scheidung lebt.
Abgespielt haben sollen sich diese Szenen einer Ehe laut Anklage am 6. und 24. Oktober vorigen Jahres in und vor der gemeinsamen Wohnung an der Hauptstraße in Holzwickede.
Am 6. Oktober soll C. im Verlauf eines Streits in der gemeinsamen Wohnung Einrichtungsgegenstände demoliert, seine Frau mit einem Gegenstand bedroht und damit auf ihren Rücken und die Beine geschlagen haben.
Am 24. Oktober gegen Mittag soll die Noch-Ehefrau dann bei ihrem Versuch, einige private Sachen aus der Wohnung zu holen, von C. mit drastischen Worten beleidigt worden sein. Der Angeklagte habe versucht, seine Frau daran zu hindern, die gemeinsame Wohnung zu betreten und schließlich so bedrängt, so dass sie im Treppenhaus zu Boden stürzte, so die Anklage. Außerdem soll C. seiner Frau, als sie die Polizei rufen wollte, das Handy entwendet und zu Boden geworfen haben.
Vorwürfe starker Tobak
C. äußerte sich in der Verhandlung ausführlich zu den Tatvorwürfen: Die heftigen Streitigkeiten mit seiner Frau räumte er ein. Dabei sei es auch zu gegenseitigen Beleidigungen. Als der Streit am 6. Oktober immer lauter wurde, habe jedoch seine Frau mit einem „Küchenstock“ (gemeint war ein Kricketschläger) nach ihm geschlagen und nicht umgekehrt. Es sei auch unrichtig, dass er in der Wohnung Sachen „kaputt geschlagen“ habe, so C. Er habe den Kricketschläger überhaupt nur ein einziges Mal in der Hand gehabt, nachdem seine Frau ihn fallen lassen hatte, um mit ihrem gemeinsamen Sohn aus der Wohnung zu flüchten.
Am 24. Oktober lebte er bereits allein in der Wohnung. Es war der Tag, an dem seine Frau mit ihrem Vater, der im selben Haus wohnt, zurückkam, um einige private Sachen für sich und ihren Sohn aus der Wohnung zu holen, die sie am 6. Oktober fluchtartig verlassen hatte. Der Termin sei vereinbart gewesen. Trotzdem eskalierte die Situation schlagartig beim Wiedersehen. Seine Frau habe ihm gedroht, dass er seinen Sohn nicht mehr sehen werde, so der Angeklagte. Danach habe sie ein halbes Dutzend Taschen und Körbe nach draußen geschleppt, wo ihr Vater mit ihrem Sohn im Auto wartete. Gegen den Willen seiner Tochter habe ihm der Schwiegervater dann seinen kleinen Sohn übergeben, erklärte C. „Ich hatte ihn keine Minute auf dem Arm, da stürmte sie wie wild auf die Haustür zu. Weil ich mich nicht aussperren lassen wollte, bin ich hinterher und habe die Haustür aufgedrückt, die sie zuhalten wollte.“ Dabei sei seine Frau im Treppenhaus gestürzt. „Aber ich habe sie nicht beleidigt, bin im Gegenteil von ihr beschimpft worden. Dafür gibt es auch mehrere Zeugen.“
Zunächst hörte das Gericht die Noch-Ehefrau des Angeklagten als Zeugin. Die 24-Jährige konnte sich „leider nicht mehr so genau erinnern“, was genau an welchen der beiden Tagen passiert ist. „Wir hatten wie so oft wieder Streit. Er ist mit einem Kricketschläger auf mich zugekommen, der im Wohnzimmer lag und drohte mir damit. Da bin ich ins Schlafzimmer geflüchtet.“ Bei dem Streit habe er auch „den Fernseher geworfen“. Schließlich sei sie Hals über Kopf mit ihrem Sohn aus der Wohnung geflüchtet.
Beweisaufnahme bringt keine Klarheit
Ihr Mann sei nach dem Suizid seines Vaters depressiv gewesen, habe nicht gearbeitet und nur in der Wohnungen herumgehangen. Das habe ihr nicht gefallen, weshalb es dauernd Konflikte gab. Auch das Jugendamt habe sie eingeschaltet. „Ein normales Familienleben war gar nicht mehr möglich.“ Er habe auch schon mehrfach „mit schweren Dingen geworfen“ nach ihr. Eigentlich hätte er bei einer Trennung ausziehen sollen. „Ich habe die Wohnung gemietet, mein Vater wohnt im gleichen Haus und ich bin dort auch aufgewachsen. Doch er wollte nicht ausziehen.“
Nach ihrer überstürzten Flucht habe sie mit ihrem Vater dringend benötigte Anziehsachen für sich und ihren Sohn aus der Wohnung holen wollen. An Einzelheiten könne sie sich nicht mehr erinnern. Doch C. habe das verhindern wollen, sich ihr „ständig in den Weg gestellt“. Sie habe ihm gesagt: Wenn er sich weiter so verhalte, rufe sie die Polizei. Ihr Vater habe schlichten wollen und ihm schließlich seinen Sohn gegeben, damit sie in Ruhe die Wohnung betreten konnte. Doch C. sei ihr ins Treppenhaus gefolgt, habe sie dort zu Boden geschubst. „Als ich dann die Polizei rufen wollte, hat er mein Handy genommen und mehrfach auf den Boden geworfen.“ Auch habe er sie übel beleidigt. An welche Beleidigungen genau konnte sich die Zeugin nicht mehr erinnern.
Das Gericht verhörte schließlich noch drei weitere Zeugen, die am 24. Oktober beim Streit der Eheleute anwesend waren: den Schwiegervater, eine Freundin der Ehefrau und eine befreundete Nachbarin der beiden. Alle drei schilderten lebensnah, glaubwürdig und ohne jede Schuldzuweisung, wie sehr sie die ständigen lautstarken Auseinandersetzungen der beiden Eheleute genervt haben.
Er sei schon einiges von seiner Tochter und C. gewohnt gewesen, erklärte auch der Vater. Er sei an jenem Tag nur mitgekommen, damit der Termin, bei dem seine Tochter ihre Sachen abholen wollte, sachlich und vernünftig abläuft, so der Vater im Zeugenstand. „Doch kaum haben sich die beide gesehen, sind sie sofort wieder aufeinander los gegangen mit einer Riesenschreierei.“ Beide wüssten genau, wie sie sich gegenseitig hochbringen können. „Ich war richtig geschockt und kam gar nicht dagegen an. Ich hatte Angst, dass sie sich die Köpfe einschlagen“, so der Vater.
Freispruch für den Angeklagten
Schließlich habe C. seinen Sohn sehen wollen. „Dafür hatte ich als alleinerziehender Vater von vier Kindern großes Verständnis. Darum habe ich ihm seinen Sohn gegeben, gegen den ausdrücklich Willen meiner Tochter.“ Zu dem, was in der Wohnung passiert ist, konnte der Vater gar nichts sagen. Er habe lediglich mitbekommen, wie C. die Haustür aufgedrückt hat und seine Tochter zwischen den Fahrrädern im Treppenhaus auf dem Boden lag. „Ich war richtig sauer, weil mir die beiden meinen freien Samstag so versaut haben“, so der Vater.
Auch die beiden anderen Zeuginnen konnte zu den eigentlichen Tatvorwürfen keine Angaben machen. Lediglich die wüsten Beleidigungen hatten die Zeugen mitbekommen – doch die seien von beiden gleichermaßen ausgestoßen worden. Überhaupt seien die Streitigkeiten keineswegs nur von einem der beiden Ehepartnern ausgegangen.
Die Freundin der Ehefrau räumte auf Nachfrage ein, dass es ihr Eindruck gewesen sei, dass die 24-Jährige es bei dem Abholtermin von Anfang an darauf angelegt habe, C. zu provozieren und dann die Polizei zu holen. Auch habe sie ihre Freundin vorher gebeten, ihre großen Hunde zu dem Termin mitzubringen, weil sie wisse, dass C. Angst vor den Hunden habe. „Aber so etwas mache ich nicht, das habe ich abgelehnt.“
„Ich war richtig sauer, weil mir die beiden meinen freien Samstag so versaut haben.“
– Vater der Ehefrau im Zeugenstand
Das Gericht sah sich nach der Beweisaufnahme außerstande festzustellen, was tatsächlich an den beiden Tattagen passiert ist. Auch die Anklagevertreterin hielt die angeklagten Tatvorwürfe nach Abschluss der Beweisaufnahme für „nicht bestätigt“ und beantragte deshalb einen „Freispruch“ für den Angeklagten. Dessen Verteidigerin schloss sich diesem Antrag an und auch das Urteil von Richterin Kathrin Dannehl lautete auf Freispruch. Es sei „nicht zweifelsfrei feststellbar“ gewesen, was an den beiden Tattagen tatsächlich passiert sei, so ihre Urteilsbegründung.
Für den Angeklagten C. ist der Fall damit aber wohl noch nicht erledigt. Sein schwierigster Kampf steht ihm vor dem Familiengericht noch bevor: der um das Sorgerecht für seinen Sohn. Denn vor das Amtsgericht habe ihn seine Noch-Ehefrau nur gebracht, davon ist C. überzeugt, „damit ich meinen Sohn mehr sehen kann“.
Beleidigung, Körpervberletzung, Nötigung, Sachbeschädigung