Skip to main content
(Foto: Succo - Pixabay)

22-Jähriger mit 1,6 Gramm Marihuana für Eigenbedarf erwischt: 200 Euro Geldstrafe

So kann man sich täuschen: Der 22-jährige Ausbildende aus Holzwickede war bislang fest der Meinung, dass der Besitz einer nur geringen Menge Marihuana zum Eigenbedarf nicht strafbar sei. Vor dem Amtsgericht Unna wurde er heute (18. März) eines Besseren belehrt. Wegen des Besitzes von 1,6 Gramm Marihuana verurteilte ihn Richterin Kathrin Dannehl zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen a‘ 20 Euro.

Am 13. November vorigen Jahres wurde der junge Mann aus Holzwickede unter einer Brücke der A44 in Unna mit der genannten Menge Marihuana und einem Grät zum Zerkleinern des Grases von der Polizei erwischt. Die Tat leugnete der Angeklagte nicht. Er habe nicht dealen wollen, sondern das Marihuana „zum Eigenbedarf“ besorgt. Zudem sagte er bereitwillig aus, woher er den Stoff hatte: von einem Straßendealer im Dortmunder Norden. Außerdem zeigte sich der Angeklagte durchaus reumütig und ist nicht einschlägige vorbestraft.

Das alles wurde von der Richterin durchaus gesehen, wie Kathrin Dannehl sagte. Einstellen wollte sie das Verfahren trotzdem nicht, wie es der Verteidiger gefordert hatte. „Ich höre in letzter Zeit immer häufiger, dass der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmittel nicht strafbar ist. Das kommt auch daher, dass Verfahren wie dieses zu leichtfertig eingestellt werden.“  

Da der Tatvorwurf sich in vollem Umfang nachweisen ließ, hatte die Anklagevertreterin eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen a‘ 20 Euro beantragt. Dem folgte die Richterin schließlich mit ihrem Urteil. „Ich hätte das Verfahren auch einstellen können“, räumte sie in ihrer Urteilsbegründung ein. „Aber das wollte ich nicht.“

BTM


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert