Bewährungsstrafe für süchtigen Ladendieb mit Langzeittherapie als Auflage
Der 41-jährige K. wurde am 27. April gegen 18 Uhr im Netto in Holzwickede dabei erwischt, wie er das Geschäft mit eine Packung Eis und zwei Flaschen Wodka Gorbatschow im Wert von insgesamt 16,37 Euro verlassen wollte, ohne zu bezahlen. Dafür musste sich der Schwerter heute vor dem Amtsgericht wegen Diebstahls verantworten.
Die ihm zur Last gelegte Tat räumte der Angeklagte, der ohne einen Anwalt, jedoch mit seinem Streetworker erschienen war, ohne Umschweife ein. Er sei in starkem Maße drogenabhängig und an jenem Tag ganz schlecht zurecht gewesen. „Ich hatte großes Suchtverlangen.“
Bis vor zwei Jahren verlief das Leben des Angeklagten noch in unauffälligen Bahnen, ging er auch seinem Beruf als Krankenpfleger nach. Doch dann starb sein Freund und der Schwerter verlor zusehends den Halt und geriet in die Abhängigkeit von Drogen, Medikamenten und Alkohol: das volle Suchtprogramm. Immer wieder, insgesamt fünf Mal, ist der inzwischen arbeitslose K. seither straffällig geworden. Stets waren es kleine Diebstähle. Bei seinem sechsten Diebstahl im April in Holzwickede, stand er noch unter Bewährung.
Absturz nach Tode des Freundes
Auch eine abgebrochene Langzeittherapie hat K. bereits versucht, aber mit Panikattacken wieder abgebrochen. „Nicht ungewöhnlich“ für Süchtige wie ihn, wie sein Streetworker heute dem Gericht erläuterte: „Die Ersttherapie ist für Süchtige häufig ganz einfach zuviel. Im zweiten Anlauf gelingt es meist besser.“ Auch K. wäre „einfach noch nicht soweit“ gewesen. Dennoch ist der Streetworker, der den 41-Jährigen schon mehrere Jahre von der Straße her gut kennt, zuversichtlich, dass es K. im neuen Therapieanlauf schaffen wird von der Sucht loszukommen. „Entgiftet ist er inzwischen schon.“
Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten sein Geständnis und Willen zur Therapie zugute. Dennoch forderte für K. drei Monate Haft. Der Warenwert sei zwar gering und die Waren auch im Laden verblieben. Allerdings sei der Angeklagte auch einschlägig vorbestraft und Bewährungsversager. Trotzdem könne die Strafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden, da K. ernsthaft eine Langzeittherapie angehe und eine relativ günstige Prognose habe.
Drei Monate Haft auf drei Jahre zur Bewährung
Richter Jörn Granseuer sah es ähnlich und verurteilte K. zu drei Monaten Haft auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem gab er dem Angeklagten die Durchführung der Langzeittherapie zur Bewährungsauflage. Schließlich muss K. die Kosten des Verfahrens tragen. Da der Angeklagte mit einer Therapie als Bewährungsauflage einverstanden ist, sei eine Bewährungsstrafe „ein letztes Mal noch möglich“ gewesen. Auch sein persönlicher Eindruck vom Angeklagten sei, so der Richter, dass er es schaffen könne, endgültig von der Sucht loszukommen. Dass er durchaus den Willen dazu aufbringen könne, etwas zu schaffen, habe er schon gezeigt. Immerhin habe er drei Berufe gelernt. „Da haben wir hier schon ganz andere Kandidaten gehabt. “