Ev. Kirchenkreis: Keine Beiträge in Schließzeiten der Kitas und OGS
Der Ev. Kirchenkreis Unna hat den Einzug der Verpflegungsbeiträge in den Einrichtungen in seiner Trägerschaft (Kitas und OGS) angepasst: Für die Schließzeiten fallen keine Beiträge an. Bereits gezahlte Verpflegungsbeiträge für den Monat April werden zurückerstattet. Die Verpflegungsbeiträge für den Mai werden nicht eingezogen. Sollte sich an der derzeitigen Gesetzeslage nichts ändern, gilt das auch für den Monat Juni und Juli, wie Dietrich Schneider, Sprecher des Kirchenkreises mitteilt.
Hintergrund: In Kitas und OGS gehört die tägliche Verpflegung selbstverständlich dazu. Hierfür zahlen die Eltern neben dem Betreuungsbetrag eigene Beiträge. Doch seit Mitte März sind die Einrichtungen lediglich im Notbetrieb. Die meisten Kinder sind zu Hause. Somit entfällt auch das Mittagessen.
Beiträge wurde Notbetreuung im Nachgang
Für die Familien, deren Kinder in der Kita-Notbetreuung sind, wird der Verpflegungsbeitrag im Nachgang eingezogen. Dann gilt in den Kitas: 39 Euro monatlich für Mittagsverpflegung bei durchschnittlich drei Tagen in der Woche und 59 Euro bei der Verpflegung an mehr als drei Tagen in der Woche. Die Regelungen für das Frühstück gelten analog.
Im Offenen Ganztag wird für die Kinder in der Notbetreuung und für diejenigen, die nun wieder im Schulbetrieb sind, 2,70 Euro pro bestelltem Mittagessen berechnet. Über die Regelungen wurden die Eltern per Briefe detailliert informiert.
Im Ev. Kirchenkreis Unna befinden sich 26 Tageseinrichtungen für Kinder in der Trägerschaft des Kindergartenwerkes des Kirchenkreises sowie der evangelischen Kirchengemeinden. Insgesamt werden rund 1.900 Kinder betreut. An 17 Grundschulen ist der Kirchenkreis der Träger der Offenen Ganztagsschule mit insgesamt etwa 2.100 Schülerinnen und Schülern.