Denkmalwerte Bruchsteinhäuser belasten Kirchengemeinde in Opherdicke weiter
Für den Umbau des alten Pfarrhauses in Opherdicke sammelt die katholische Kirchengemeinde St. Stephanus Spenden und werden Christbaumkugeln verkauft. In direkter Nachbarschaft stehen die alte Schule und das alte Pfarrheim der Kirchengemeinde, die vor zwei Jahren zum Preis von nur einem Euro verkauft wurden. Ein Makler will beide Gebäude jetzt für den fast 70.000-fachen Preis weiterverkaufen.
Der Umbau des alten Pfarrhauses der katholischen Kirchengemeinde St. Stephanus, in dem zuletzt Pastor Josef Eickhoff wohnte, schreitet planmäßig voran. Zwar ruhen zum Jahreswechsel die mit fast 600.000 Euro veranschlagten Umbaumaßnahmen zu einem modernen Gemeindehaus mit großzügiger Wohnung im Obergeschoss. Doch können die Baumaßnahmen voraussichtlich wie geplant im August 2015 abgeschlossen werden.
Jahrelanger Streit um Erhalt der Häuser Dorfstraße 39 und 41
Weniger Glück hat die katholische Kirchengemeinde dagegen mit den beiden denkmalgeschützten Bruchsteinhäusern nebenan an der Dorfstraße 39 und 41. Die beiden Gebäude, die das Ortsbild von Opherdicke prägen, und in denen früher das Pfarrheim und eine Schule untergebracht waren, führen ein Dasein im Schatten der Kirche und haben der kleinen Kirchengemeinde schon viel Ärger eingebracht. Und obwohl sich beide Gebäude seit zwei Jahren gar nicht in ihrem Besitz befinden, belasten sie die Kirchengemeinde noch immer wie ein unangenehmer Klotz am Bein.
Um den Erhalt der beiden alten Gebäude an der Dorfstraße 39 und 41 in Opherdicke hatte es einen jahrelangen Streit gegeben. Nachdem die Kirchengemeinde die Gebäude zunächst jahrelang verkommen ließ, wollte der Pfarrgemeinderat sie schließlich abreißen lassen: Der Erhalt der Gebäude sei der Kirchengemeinde wirtschaftlich nicht zumutbar. Doch dagegen legten die Denkmalschützer ihr Veto ein. Schließlich kam es sogar zu einer juristischen Auseinandersetzung. Die Verwaltungsrichter folgten der Argumentation der Kirchengemeinde nicht und bestätigten die Denkmalschützer. Der Erhalt der Gebäude sei der Kirchengemeinde durchaus zumutbar. Wenn schon die reiche katholische Kirche kein Denkmal erhalten kann, so die Urteilsbegründung im Kern, wem sollte es dann überhaupt noch zumutbar sein, Denkmalwertes zu erhalten?
Verkauf an Investor zum Preis von einem Euro
Nach diesem Urteil wollte die Kirchengemeinde St. Stephanus ihre beiden ungeliebten Gebäude an die weltliche Gemeinde sogar verschenken – doch die lehnte ab. Vor zwei Jahren dann schien es so, als könne das Problem im Interesse aller Beteiligten gelöst werden: Ein Investor aus Fröndenberg erwarb beide Gebäude zu einem symbolischen Kaufpreis von einem Euro, um nach einer Kernsanierung darin betreutes Wohnen für Senioren anzubieten. Nach jahrelangem Ringen um den Erhalt der Gebäude war die Opherdicker Kirchengemeinde endlich die beiden Häuser los.
Doch das eigentliche Problem existiert weiter: Denn unglücklicherweise ist der Investor inzwischen verstorben und die Häuser Dorfstraße 39 und 41 stehen aus seinem Nachlass wieder zum Verkauf. Nachdem der Nachlassverwalter zunächst für die Immobilien, die für ein Euro erworben wurden, eine sechsstellige Verkaufssumme erzielen wollte, sind die Vorstellungen inzwischen bescheidener geworden. Derzeit werden die beiden schönen Bruchsteinhäuser für immerhin noch 69.500 Euro zum Verkauf angeboten.
Kirchengemeinde hat Schutzklausel im Grundbuch abgesichert
Pfarrer Bernhard Middelanis ist skeptisch, was den Weiterverkauf zu diesem Preis angeht. Er weiß natürlich auch, dass mit dem Verkauf der beiden Gebäude vor zwei Jahren das Problem für die Kirchengemeinde nicht erledigt ist. „Wir haben mit dem Makler gesprochen. Er ist recht zuversichtlich, dass die Gebäude verkauft werden können“, meint der Pfarrer zweckoptimistisch.
Wenn nicht, dürfte sich das langsame Sterben der beiden alten Häuser allerdings noch über viele Jahre hinziehen. Denn wie Bernhard Middelanis bestätigt, hat die Kirchengemeinde zwar ein vertraglich abgesichertes Vorkaufsrecht für die Häuser. Doch was niemanden wundern dürfte nach der Vorgeschichte, meint er auch: „Unser Vorkaufsrecht werden wir nicht wahrnehmen.“ Immerhin: Über das Grundbuch abgesichert hat die katholische Kirchengemeinde St. Stephanus, dass in oder mit den beiden Gebäuden nichts passieren darf, was „dem Charakter oder der Würde des kirchlichen Ortes widerspricht“, versichert Middelanis. Der profane Abriss der beiden schönen Bruchsteingebäude fällt wohl leider nicht unter diese Schutzklausel.
Kirchengemeinde, St. Stephanus