Marihuana und Pfefferspray in der Schublade: 7 Monate Haft zur Bewährung
Pech für den 45-jährigen staatenlosen S.: Eigentlich hatten die Polizeibeamten am 6. Juli vorigen Jahres in seiner Wohnung an der Hauptstraße in Holzwickede etwas ganz anderes überprüfen wollen. Doch dann entdeckten die Beamten in einer Schublade 92,5 Gramm Marihuana und Pfefferspray sowie 840 Euro in bar. Das brachte S. eine Anklage wegen des Besitzes von verbotenen Betäubungsmitteln und des bewaffneten Handels damit vor dem Schöffengericht Unna ein.
Von Richter Jörg Hüchtmann befragt, räumte der Angeklagte freimütig ein, dass er die Drogen in Dortmund für sich und seine beiden Freund gekauft hat. „Eigentlich sollten es sogar 100 Gramm sein. Aber ich wollte nicht damit handeln.“ Vielmehr habe er die Drogen für sich und zwei Freunde gekauft, mit denen er eine Zeit lang gemeinsam gekifft habe. Das Geld habe immer man zusammengelegt und die Ware anschließend redlich geteilt werden. Dazu kam nach dem letzten Kauf allerdings nicht mehr, weil die Beamten das Marihuana entdeckten. „Ich habe auch gelegentlich selbst geraucht“, räumte S. ein. Er sei allerdings nie abhängig gewesen und inzwischen durch den Schock der Verhaftung auch ganz von diesem Laster weg.
Keine Beweise für bewaffneten Drogenhandel
Das Pfefferspray, was vor dem Gesetz als Waffe gilt, gehöre seiner früheren Frau, die ihn verlassen habe. „Ehrlich, ich wusste gar nicht, dass so etwas in der Schublade lag. Die war so voll.“
Wie ein Drogendealer wirkte S. heute tatsächlich nicht. Zu seinem Glück ist er auch noch betrogen worden von seinem Dealer, der ihm 7,5 Gramm weniger als vereinbart verkaufte, was den Besitz der Drogen vor den Augen der Justiz zu einem minderschweren Fall macht. Die Drogen will S. auch vorher schon immer nur in kleinen Mengen bei verschiedenen Dealern in der Dortmunder Nordstadt gekauft haben. „Da wird man ja überall angesprochen und stellt sich auch nicht mit Namen vor.“
Das bei ihm in der Wohnung entdeckte Marihuana lag nicht etwa verkaufsbereit aufgeteilt, sondern als Klumpen in Staniolpapier in seiner Schublade. Und auch die in der Wohnung gefundenen 840 Euro waren nicht etwa in dealertypischer kleinen Stückelung, sondern in größeren Scheinen gefunden worden. Darüber hinaus ließen sich auch sonst keine Beweise für einen Handel mit Drogen finden: weder Tütchen, Waage noch andere Utensilien fanden die Beamten bei dem Angeklagten S.
Urteil „mit Augenmaß“
Deshalb blieb von der Anklage heute lediglich noch der Besitz von Marihuana in einem minderschweren Fall nach § 29a BTMG übrig. Da der Angeklagte bislang gänzlich ohne Vorstrafen durchs Leben gegangen ist und sich heute geständig und beeindruckt zeigte, beantragte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von sieben Monaten zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt sowie 30 Stunden Sozialarbeit. Auch der Verteidiger von S. hielt, hielt das für angemessen und schloss sich diesem „Antrag mit Augenmaß“ an.
Richter Jörg Hüchtmann wich in seinem Urteil nur leicht davon ab und verurteilte den Angeklagten zu sieben Monaten Haft, setzte diese aber nur für zwei Jahre zur Bewährung aus und verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro zahlbar an die Verkehrswacht.