Kleine Anfrage zum Flughafen Dortmund: Subventionierung von Lärm durchs Land?
Der hiesige SPD-Landtagsabgeordnete Hartmut Ganzke hat eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zum Dortmunder Flughafen gerichtet. Der SPD-Politik will unter der Überschrift „Subventionierung von Lärm?“ wissen, was die schwarz-gelbe Landesregierung mit der Änderung des Landesentwicklungsplanes für den Flughafen Dortmund beabsichtigt und in welchem Umfang der Flughafen bislang mit Steuergeldern subventioniert worden ist.
Hintergrund der Anfrage Hartmut Ganzkes ist der von verschiedenen Medien berichtete Plan der Landesregierung, im aktuellen Landesentwicklungsplan die Unterscheidung zwischen landesweit- und regionalbedeutsamen Flughäfen in NRW aufzuheben.
Davon profitiert insbesondere der regionalbedeutsame Flughafen Dortmund, obwohl die Passagierzahlen rückläufig sind und der Flughafen Dortmund alleine 2016 ein Defizit von 14,8 Millionen Euro erzielte. Dieses Defizit, das die Flughafenbetreiber selbst in einer Pressemitteilung vom 12. Juni 2016 mitteilten, wird vom Steuerzahler getragen.
Zuge dieser Planung der Landesregierung, kündigte der Geschäftsführer der Flughafen Dortmund GmbH, Udo Mager, bereits an, dass die Start- und Landebahn um 300 Meter und die Betriebszeiten auf 23:00 Uhr verlängert werden.
14,8 Millionen Euro Defizit in 2016
Vor diesem Hintergrund will der SPD-Landtagsabgeordnete folgende Fragen von der Landesregierung beantwortet wissen:
1. Inwieweit schätzt die Landesregierung die Bedeutung des Flughafens Dortmund für ganz Nordrhein-Westfalen ein, insbesondere im Vergleich mit den drei landesweitbedeutsamen Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Münster-Osnabrück? In ihrer Amzwort soll die Landesregierung insbesondere die Entwicklung der Passagierzahlen, der finanziellen Defizite/Gewinne und des Frachtaufkommens der genannten Flughäfen für die letzten zehn Jahre vergleichen.
2. Mit wie viel Geld der Steuerzahler wurde der Flughafen Dortmund in den letzten zehn Jahren subventioniert? In ihrer Antwort soll die Landesregierung zwischen Landes-, Bundes- und EU-Fördermittel sowie Subventionen durch die Stadt Dortmund unterscheiden.
3. Welche Folgekosten erwartet die Landesregierung für die nordrhein-westfälischen Steuerzahler, wenn der Flughafen Dortmund im Zuge der Änderung des Landesentwicklungsplans ausgebaut wird?
4. Mit welchem Zeitraum rechnet die Landesregierung für die entsprechende Änderung des Landesentwicklungsplans?
5. Inwiefern will die Landesregierung die Bürgerinnen und Bürger im Umkreis des Flughafens Dortmund vor zusätzlicher Lärmbelästigung schützen?
KaOb
Wurde die Anfrage bereits beantwortet? – Wenn nicht: ist eine solche angekündigt bzw. terminiert?