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IHK erklärt Änderungen: Neue Regelungen für Azubis im Einzelhandel

Seit dem 1. August 2017 gelten neue Ausbildungsverordnungen für Verkäufer und für Kaufleute im Einzelhandel. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund hin. Die bislang probehalber geltenden Regelungen im Bereich „Grundlagen unternehmerischer Selbständigkeit“ als prüfungsrelevante Wahlqualifikation sowie die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung für Kaufleute im Einzelhandel gelten nun dauerhaft.
Gestreckt bedeutet, dass die angehenden Kaufleute im Einzelhandel ihre Prüfung in zwei Teilen am Ende des zweiten und am Ende des dritten Ausbildungsjahres ablegen. Die früher übliche Zwischenprüfung entfällt. Zusätzlich enthält die neue Ausbildungsordnung eine neue Wahlqualifikation „Onlinehandel“, weil dieser Bereich im Einzelhandel zunehmend an Bedeutung gewinnt. Nach wie vor haben Verkäufer die Möglichkeit, nach ihrer zweijährigen Ausbildung den Kaufmann im Einzelhandel „draufzusatteln“.

Betroffen sind von den neuen Regelungen rund 1.800 Frauen und Männer. Denn neben den Kaufleuten für Büromanagement waren im Jahr 2016 die Verkäufer und die Kaufleute im Einzelhandel mit je etwa 900 Ausbildungsverhältnissen die am stärksten nachgefragten Ausbildungsberufe im Zuständigkeitsbereich der IHK zu Dortmund. Rund 700 Betriebe bilden aktuell junge Menschen in Dortmund, Hamm und im Kreis Unna in einem dieser beiden Berufe aus. Jeder fünfte kaufmännische Auszubildende lernt entweder Verkäufer oder Kaufmann im Einzelhandel.

Für eine Übergangszeit gelten alte und neue Prüfungsordnung parallel. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung kann also noch bis Sommer 2019, Teil 2 bis Sommer 2021 nach der alten Prüfungsordnung abgelegt werden.

In regelmäßigen Abständen werden neue Ausbildungsordnungen erstellt und vorhandene aktualisiert. Das Ergebnis sind neue oder modernisierte Ausbildungsberufe, die den aktuellen Anforderungen von Arbeitswelt, Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen und die für junge Nachwuchskräfte perspektivreich und spannend sind.

Fragen zum Thema beantworten bei der IHK zu Dortmund:

Ausbildungsberatung (Dortmund/Hamm/Kreis Unna)
Tina-Maria Mohr
Telefon: 0231 5417-264
E-Mail: t.mohr@dortmund.ihk.de

Prüfungssachbearbeitung
Thomas Nordberg (Dortmund/Kreis Unna)
Telefon: 0231 5417-266
E-Mail: t.nordberg@dortmund.ihk.de

Michael Schubsky (Hamm/Kreis Unna)
Telefon: 02381 92141-11
E-Mail: m.schubsky@dortmund.ihk.de

Wichtige Information zur Ausbildungsplatzsuche gibt es unter folgenden Adressen:
www.ihk-lehrstellenboerse.de
www.dortmund.ihk24.de/bildung/ausbildung/ausbildungsberatung

Ausbildung, Einzelhandel

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