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Streit mit wütenden Ehemann seiner Ex-Freundin endet auf Anklagebank

Ein Streit mit dem Ehemann seiner Ex-Freundin endete für den 26-jährigen B. mit einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Unna. Die Anklage warf dem Holzwickeder vor, am 8. April morgens um 2 Uhr im Landweg seinem Kontrahenten mehrere Faustschläge verpasst zu haben, so dass dieser zu Boden ging. Anschließend soll B. dem am Boden Liegenden auch noch gegen den Kopf getreten haben. Laut ärztlichen Attest trug das Opfer ein Schädel-Hirn-Trauma davon.   

Der brutale Schläger, der er nach dem ersten Eindruck sein könnte, ist B. aber offenbar nicht. Auf der Anklagebank zeigte sich der bislang unbescholtene verheiratete Vater von zwei Kindern reumütig und zu einer umfassenden Entschuldigung bei seinem Opfer bereit. Ungewöhnlich: Auf die Vorhaltung der Anklagevertreterin äußerte sich zunächst nur sein Verteidiger. Dieser wies darauf hin, dass die erste Aggression nicht von B. ausgegangen sei. Vielmehr habe es sich um ein „reaktives Geschehen“ gehandelt. Mit anderen Worten:  B. habe in einer Notwehr-Situation „spontan reagiert“, da er zuvor von dem Geschädigten einen heftigen Faustschlag ins Gesicht bekommen.

Überraschende Offenbarung bringt Freund aus der Fassung

Wie es dazu kam, stellte sich heute vor Gericht so dar: Der Angeklagte und sein Kontrahent kennen sich schon seit 1993 und sind mehr oder weniger Nachbarn gewesen. Am Abend vor dem Streit hatte B. seinem Freund offenbart, dass er vor etwa 15 Jahren mal mit dessen heutiger Ehefrau liiert gewesen sei. Diese für ihn überraschende Offenbarung brachte den Freund derart aus der Fassung, dass dieser nach Hause in seine Wohnung in der Reuterstraße stürmte und seine Frau zur Rede stellte. Es entwickelte sich ein Streit unter den Eheleuten, in dessen Verlauf die Frau B. anrief und wissen wollte, was dieser ihrem Mann erzählt habe. Während dieses Gesprächs hörte B. den tobenden Ehemann im Hintergrund und eilte der Frau zur Hilfe. Es dauerte keine fünf Minuten, da tauchte B. in der Wohnung des Freundes auf, „um den Streut zu schlichten“, wie er behauptet.

Stattdessen eskalierte der Streit jedoch weiter, als er die Frau aufforderte, ihre Kinder zu wecken und mit zu ihm zu kommen. Der wütende Ehemann drosch B. seine Faust ins Gesicht, der meinte „gegen einen Laterne gelaufen“ zu sein. Wenig später gingen B. und der Ehemann nach draußen vor die Tür. Nicht um sich zu prügeln, wie beide heute versicherten. Vielmehr hofften beiden, dass sich die Situation ohne die Frau und an der frischen Morgenluft beruhigen könnte.

Die 500 Meter von der Wohnung in der Reuterstraße bis zum Landweg klappte das auch. Doch dann eskalierte der Streit wieder und der Ehemann griff B. an. Der verpasste ihm mehrere Faustschläge, der Ehemann ging kurz zu Boden und klammerte sich an B., der sich auch mit einigen Tritten zu befreien versuchte, wie er heute aussagte. „Ich wollte ihn aber eher beruhigen als verprügeln“, versichert B.  Der blutende Ehemann trollte sich nach Haus, wo seine Ehefrau schließlich den RTW alarmierte. Nach einem Tag zur Beobachtung wurde der Ehemann aus der Klinik entlassen – ohne erhebliche Verletzungen.

Einstellung gegen Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld

Das attestierte Schädel-Hirn-Trauma bedeute lediglich, dass es eine „Einwirkung am Kopf gegeben hat“, wie es heute im Gerichtsaal hieß, „die noch unterhalb einer Gehirnerschütterung“ zu bewerten sei. Auch der Angeklagte B. hatte bei der Auseinandersetzung lediglich eine kleine Platzwunde an der Augenbraue und Schürfwunden davongetragen, wie ein Attest zeigt. Strafanzeige erstattete der Ehemann, der den Sachverhalt im Zeugenstand im Wesentlichen so bestätigte, keine.

Dennoch besonders heikel für den Angeklagten: Er hat gerade eine Vollzeitanstellung im Bodenverkehrsdienst des Dortmunder Flughafens angetreten. Mit einer Vorstrafe würde er seinen Arbeitsplatz sofort wieder verlieren, wie sein Verteidiger erklärt: „Dieser Arbeitgeber nimmt es damit sehr genau und überprüft die Mitarbeiter auch jedes Jahr erneut, was ja auch nur richtig ist.“

Wegen des drohenden Verlustes der Arbeitsstelle und weil beide Kontrahenten erklärtermaßen Reue zeigen und das Kriegsbeil begraben haben, beantragte der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens. Zumal die Körperverletzungen keine schwerwiegenden Folgen hatten. Auch die Anklagevertreterin hatte keine Einwände. Daraufhin stellte Richter Jörg Hüchtmann das Verfahren vorläufig unter der Voraussetzung ein, dass der Angeklagte B. dem geschädigten Ehemann ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zahlt.

Gefährliche Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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