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67-Jährige „schwänzt“ Verhandlung: 1 200 Euro Geldstrafe wegen Diebstahls

Das hätte die 67-jährige Holzwickederin, die sich heute (8. November) vor dem Amtsgericht Unna wegen Diebstahls zu verantworten hatte, auch billiger haben können.

Die Anklage wirft der Angeklagten vor, am 18. April des Jahres gegen 15.30 Uhr in einem Lebensmittelmarkt in Holzwickede drei Flaschen Korn und zwei Stunden später noch einmal eine Flasche Klaren entwendet zu haben. Da die Holzwickederin bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und sich zwischenzeitlich  wegen ihrer Alkoholprobleme auch in Behandlung begeben hat, wie sie das Amtsgericht wissen ließ, war der Amtsrichter geneigt, das Verfahren gegen die Holzwickederin einzustellen, wie Christian Johann durchblicken ließ.

Doch weil Angeklagte heute ihre Verhandlung „schwänzte“, erging das Urteil per Strafbefehl gegen sie in Abwesenheit: 40 Tagessätze a‘ 30 Euro Geldstrafe.

Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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