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25-Jähriger vor Gericht: Freundin des besten Freundes heimlich in der Badewanne gefilmt

Wegen einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen hatte sich ein 27 Jahre alter Angeklagter heute vor dem Amtsgericht Unna zu verantworten. Die Anklage warf dem Mann vor, in seiner Wohnung in Holzwickede, die er gemeinsam mit seinem besten Freund bewohnte, dessen Freundin am 5. Juli 2018 und ein weiteres Mal am 11. Oktober 2018 mit einer versteckt im Badezimmer angebrachten Videokamera heimlich beim Baden gefilmt zu haben.

Die auf seinem Laptop gespeicherten Bilddateien wurden später von seinem Freund, der Passwort und Zugang zu dem Laptop hatte, zufällig entdeckt. Die Freundin und ihr Partner erstatteten Anzeige und beendeten die gemeinsame Freundschaft mit dem Angeklagten.

Sichtlich zerknirscht und reumütig räumte der Angeklagte die Tat heute auf Befragen des Richters ein. Wie der Angeklagte schilderte, sei der Partner der Geschädigten bis zu der verhängnisvollen Tat sein bester Freund gewesen. Gemeinsam habe man sich entschlossen eine Wohnung in Holzwickede zu nehmen. Als dann die Freundin seines Freundes mit in die Wohnung einziehen wollte, habe man sich die Mietkosten teilen können. „Das war kein Problem. Wir hatten alle drei ein sehr freundschaftliches Verhältnis.“

Gemeinsame Wohnung in Holzwickede

Um so unverständlich, warum der Angeklagte dann die Videokamera im Badezimmer versteckte, um die Partnerin seines besten Freundes heimlich in der Badewanne zu filmen.  „Ich kann mir das heute selbst nicht mehr erklären“, blieb der 25-Jährige auf Nachfrage des Richters eine Antwort schuldig. Immerhin zeigte er Einsicht: „Damit habe ich mir alles versaut: das gute Verhältnis zu meinem besten Freund und seiner Freundin und auch meine beruflichen Perspektiven.“ 

Damit habe ich mir alles versaut.“

Der Angeklagte

Denn als Beamtenanwärter, fürchtete der Angeklagte beamtenrechtliche Konsequenzen nach einer Verurteilung: Mit einer Vorstrafe könne er seine bevorstehende Verbeamtung wohl vergessen.

Die Hintergründe der Tat blieben heute ziemlich im Dunkeln: Die Spycam (Minikamera) war schon länger in Besitz des Angeklagten. Es gab auch kein Zerwürfnis vor der Tat. Auch ein emotionales Verhältnis zur Geschädigten verneinte der Angeklagte.

Nachdem sein Freund die Filme mit der Partnerin gefunden hatte, endete die Freundschaft noch am selben Abend. „Eine richtige Aussprache hat es danach nie gegeben“, erklärte der Angeklagte. Offenbar verkroch sich der 25-Jährige anschließend und „steckte den Kopf in den Sand“, wie der Vater der Geschädigten, ein Anwalt, vermutet. Denn aus dem gemeinsamen Mietverhältnis der ehemaligen besten Freunde resultierten noch Kosten in Höhe von rd. 1.700 Euro, die der Angeklagte erst nach Einleitung einer Zwangsvollstreckung beglichen hat.

Schmerzensgeld von 2.500 Euro

Durch seine Taten hat der 25-Jährige allerdings einen viel schwerwiegenderen „immateriellen Schaden“ verursacht, hielt ihm Richter Jörg Hüchtmann vor.  Die Geschädigte sei durch den Angeklagten „in ihrer persönlichen Lebensführung schwer beeinträchtigt“ worden.

Trotzdem zog der Richter in Erwägung, das Verfahren nach § 153 a der Strafprozessordnung gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes einzustellen: Der Angeklagte habe aufrichtige Reue gezeigt und man wolle ihm seine berufliche Zukunft nicht verbauen. Zudem bliebe der Geschädigten eine Aussage im Zeugenstand erspart.

Nach kurzer Beratung mit ihrem Vater und Freund stimmte die Geschädigte und auch die Staatsanwaltschaft der Einstellung zu. Das Gericht setzte das Schmerzensgeld auf 2.500 Euro, zahlbar an die Geschädigte, fest.

Seinen besten Freund dürfte der 25-Jährige aber wohl für immer verloren haben.

Verletzung höchstpersönlichen Lebensbereichs


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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