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19-Jähriger ballert betrunken mit Schreckschusspistole herum: 40 Stunden gemeinnützige Arbeit

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf dem Nachhauseweg, kurz nach Mitternacht, im U-Bahnhof Hörde, als plötzlich jemand mit einer Pistole wild herumballert. „Wie würden Sie sich fühlen?“, fragte Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus den Angeklagten heute in seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht Unna. „Hätten Sie nicht auch eine unglaubliche Angst bekommen?“

Doch offenbar war der 19-jährige Holzwickeder am 13. Oktober vorigen Jahres um 0.05 Uhr gar nicht mehr in der Lage, solche Überlegungen anzustellen, als er mit seiner täuschend echt aussehenden 9 mm-Schreckschusspistole im U-Bahnhof Hörde herumballerte. „Ich hatte vorher Streit mit meiner Ex-Freundin. Dabei ging es auch um die Pistole.“ Sie habe ihn rausgeschmissen und er sollte die Waffe mitnehmen. So verließ er ihre Wohnung mit der Waffe und wollte nach Holzwickede nach Hause fahren.  

Nachts im U-Bahnhof Hörde randaliert

Unterwegs habe er dann zufällig einige Kumpels getroffen und an viel mehr kann sich der Angeklagte auch nicht mehr erinnern. 1,2 Promille ergab die Blutprobe bei der Polizei einige Stunden nach der Tat. Der 19-Jährige selbst ganz heute an, über den Tag verteilt eine ganze Flasche Vodka betrunken zu haben.  Was nicht ganz zu diesem Alkoholpegel passt, wie auch der Richterin auffiel.

Die Schreckschusspistole hat sich der junge Mann für Silvester zugelegt, dass er dafür einen kleinen Waffenschein benötigt, wusste er sogar: „Den wollte ich auch noch beantragen.“ – „Falsche Reihenfolge“, belehrte ihn die Richterin. Die Pistole ist inzwischen eingezogen. Er will sie auch nicht wiederhaben.  

 Da der junge Mann sich gerade berufliche selbstständig gemacht hat und ansonsten unbescholten ist, kam er heute noch einmal glimpflich davon. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilte ihn die Richterin nach Rücksprache mit dem Anklagevertreter zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit und stelle das das Verfahren vorläufig ein. Sollte er die Sozialstunden jedoch nicht vollständig ableisten, ermahnte ihn die Richterin, „dann sehen wir uns hier wieder. Und dann kann ich Ihnen versprechen, dass deutlich mehr dazu kommt.“

Verstoß gegen Waffengesetz


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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