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Tankrechnung geprellt: Holzwickeder kommt Dummheit teuer zu stehen

Dummheit tut weh, sagt der Volksmund. Sie kann einen aber auch teuer zu stehen kommen. Im Fall eines 50-jährigen Holzwickeders, der sich heute (26. Oktober) wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Unna verantworten musste, lässt sich seine Dummheit sogar in Cent und Euro beziffern.

Der Holzwickeder hatte am 13. September vorigen Jahres an der Jet-Tankstelle in Hengsen für 15,01 Euro getankt. Als er bezahlen wollte, streikte das Kartenlesegerät und er hatte nicht genug Bargeld dabei. Eigentlich kein Problem: Der Holzwickeder unterzeichnete eine Schuldanerkenntnis, die es dem Tankstellenpächter ermöglichte, den Geldbetrag von seinem Konto einzuziehen. Soweit so gut.

Doch die Lastschrift wurde, aus welchen Gründen auch immer, nicht anerkannt – und der Angeklagte versäumte es anschließend, die Sache zu klären und den ausstehenden Betrag zu überweisen. Der Tankstellenpächter erstattete Anzeige wegen Betrugs und beauftragte ein Inkassounternehmen damit, den ausstehenden Betrag einzutreiben.

Tankrechnung nicht beglichen

Vor Gericht heute entschuldigte sich der Holzwickeder damit, dass er „einfach übersehen“ habe, dass die Lastschrift von seiner Bank nicht anerkannt worden sei. Nachdem er dann unsanft durch die Anklage erinnert wurde, habe er „versucht, den Tankstellenpächter zu erreichen, um die Sache aus der Welt zu schaffen“. Doch der habe ihn einfach nicht zurückgerufen.

Für Strafrichterin Sarah Schlierkamp blieb dennoch ein Rätsel, warum der Angeklagte nicht spätestens einen Tag, nachdem ihm am 15. September 2017 die Klage zugestellt worden ist, den ausstehenden Betrag an den Schuldner überweisen habe. „Ja, dumm von mir“, räumte der Angeklagte ein.

Einen Betrug wollte die Richter darin zwar nicht mehr erkennen. Sang- und klanglos einstellen wollte sie das Verfahren allerdings auch nicht. Zumal der Holzwickeder einschlägig vorbestraft ist.

Das Ende vom Lied: Gegen Zahlung einer Geldstrafe von 200 Euro an den ambulanten Kinderhospizdienst Unna und den Nachweis der Schadenswiedergutmachung stellte das Gericht das Verfahren nach § 153a StPO vorläufig ein.

Neben den Kosten für das Inkassounternehmen, die wesentlich höher als die ursprünglichen 15,01 Euro ausfallen dürften, muss der Holzwickeder nun also auch noch 200 Euro Geldstrafe zahlen. Einziger Trost für ihn: Die Kosten für das Verfahren heute trägt die Staatskasse.

Betrug, Gericht


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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