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Serie „Sicher Radfahren“: Auch beim Radfahren ist das Handy tabu

So nicht: Die Hände gehören beim Radfahren an den Lenker – deshalb ist das Telefonieren dabei verboten. (Foto: B. Kalle – Kreis Unna)
So nicht: Die Hände gehören beim Radfahren an den Lenker – deshalb ist das Telefonieren dabei verboten. (Foto: B. Kalle – Kreis Unna)

(PK) Radfahren ist in, Radfahren hält fit. Und nicht erst seit es E-Bike, Pedelec & Co. gibt, steigt die Zahl derer, die sportlich auf dem Drahtesel unterwegs sind. Wo sich Wege kreuzen, gibt es aber auch Risiken.  Im Jahr 2015 registrierte die Kreispolizeibehörde insgesamt 302 Unfälle mit Radfahrern, davon wurden 285 verletzt – das sind 85 Prozent. Mehr noch: Die Hälfte der verunglückten Radfahrer hat den Unfall verschuldet oder trägt eine Mitschuld.

Damit es so weit erst gar nicht kommt, frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Sicher Radfahren“ verloren gegangenes Wissen auf.

Heute: Kein Handy am Lenker

60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wer sich mit dem Handy am Ohr im Auto erwischen lässt, für den wird es teuer. Was viele nicht wissen: Auch beim Radfahren ist das Handy tabu. Und im Ernstfall kostet das Telefonieren auf dem Rad mehr als mancher an Guthaben auf der Prepaid-Karte hat.

„Die Hände gehören beim Radfahren an den Lenker“, nennt Erster Polizeihauptkommissar Thomas Stoltefuß die Grundregel. Er muss es wissen, schließlich leitet er den Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde. Während das Telefonieren mit dem Handy oder Smartphone am Ohr genauso verboten ist, wie das Fotografieren oder Nachrichten schreiben, gibt es fürs radelnde Telefonieren eine Lösung: Man kann eine Freisprecheinrichtung mit Knopf im Ohr nutzen.

„Allerdings darf das den Radfahrer auch nicht vom Straßenverkehr ablenken“, betont Stoltefuß und empfiehlt, Telefonate am besten vor oder nach der Radtour zu erledigen. Der Straßenverkehrs-Experte verweist auf Studien, wonach eine Ablenkung durch das Handy die Reaktionsfähigkeit ähnlich beeinträchtigt wie eine leichte Alkoholisierung.

Verboten ist übrigens auch zu lautes Musikhören beim Radeln. Denn das Gehör ist für Radfahrer besonders wichtig. Schließlich verfügen sie nicht über Spiegel wie die Autofahrer und müssen Gefahren auch akustisch schnell erfassen können. „Eine Studie des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat ergeben, dass laute Musik die Reaktionszeit verdoppeln kann“, mahnt Stoltefuß. Dies kann insbesondere im Stadtverkehr fatale Folgen haben.

Erlaubt ist übrigens die Befestigung eines Smartphones am Lenker z.B. als Navigationsgerät. Fürs Eingeben der Adresse muss der Radfahrer aber auch hier anhalten, will er nicht ein Knöllchen riskieren.

Wen die Polizei beim Benutzen des Handys oder Smartphones während der Fahrt erwischt, der muss übrigens mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro rechnen.

  • Nächste Folge:  Vorsicht im Kreisverkehr

Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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