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Rentner trennte kämpfende Schüler: Anklage wegen Körperverletzung

Damit hat der 65-jährige Rentner aus Holzwickede sicher nicht gerechnet: Weil er zwei kämpfende 14-jährige Austauschschüler aus England trennte, fand er sich heute (26.2.) mit einer Anklage wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Unna wieder.

Seit 25 Jahren schon nimmt der 65-Jährige mit seiner Frau aktiv am Weihnachtsmarkt in Holzwickede teil. So auch am 29. November vorigen Jahres. Als er gegen 20.45 Uhr seine Frau aus der weihnachtlichen Budenstadt abholen wollte, kamen ihm in der Kirchstraße zwei Jungs entgegen, die miteinander kämpften. In ihren Aussagen gaben sie später an, dass sie aus Spaß gerauft hätten. Der Rentner aus Holzwickede erklärte dagegen, dass er nicht den Eindruck gehabt hätte, dass es spaßig gemeint gewesen sei. Die Jungs lagen mal auf dem Boden, mal standen sie wieder. Als einer der beiden den anderen in  den Schwitzkasten nahm und kräftig würgte, ging der Rentner dazwischen und trennte die beiden.

Gastmutter zeigte Rentner an

Angezeigt wegen Körperverletzung wurde der Rentner von der Gastmutter des Jungen: Der 65-Jährige habe ihrem Austauschschüler den Arm verdreht. Irgendwelche Verletzungen trug der Junge aber offenbar nicht davon.

„Es wird doch immer verlangt, dass man als Bürger Zivilcourage zeigt“

Der 65-jährige Angeklagte aus Holzwickede

Der Rentner räumte heute vor Gericht sogar ein, dass er einem der Jungen den Arm verdreht habe, um die Jungs zu trennen. „Es wird doch immer verlangt, dass man als Bürger Zivilcourage zeigt“, meinte der 65-Jährige. Und so eine Prügelei wie zwischen den beiden Jungs „habe ich noch nie erlebt“ in all den Jahren auf dem Weihnachtsmarkt.

Nach dem Zwischenfall hatten zwei Frauen den Rentner auch direkt angesprochen und um seine Personalien gebeten, die er ihnen auch gab. Denn auch heute noch vor Gericht war sich der Rentner keiner Schuld bewusst.

Schon nach der Aussage des Angeklagten deutete Richter Johann bereits an, dass es sich für ihn um einen klaren Fall von Nothilfe gehandelt habe. So argumentierte auch der Verteidiger des Rentners. Für seinen Mandanten sei nicht erkennbar gewesen, ob es sich beim Kampf der Jungen um Spaß oder Ernst gehandelt habe.  Darum sei Nothilfe geboten gewesen für seinen Mandanten, oder anders ausgedrückt: Zivilcourage.

„Ich finde gut, dass Sie das gemacht haben.“

Amtsrichter Johann

Da selbst die Staatsanwältin dieser Auffassung folgen konnte und deshalb auf Freispruch plädierte, war das folgende Urteil klar: Freispruch.  Spätestens bei dem Würgegriff im Kampfgeschehen der Jungs habe ein Außenstehender das Recht gehabt, einzugreifen, begründete Richter Johann sein Urteil. Und er gab dem Rentner noch mit auf den Weg: „Ich finde gut, dass Sie das gemacht haben.“

Trotz dieses Freispruchs für ihn drückte der Rentner noch sein Bedauern aus:  „Ich würde mich gerne bei dem Jungen entschuldigen. Ich wollte ihm nicht wehtun.“

Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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