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Polizist zeigt Berufskraftfahrer wegen Nötigung an: Freispruch

Wegen Nötigung im Straßenverkehr stand heute 16.9.) ein 39 Jahre alter Berufskraftfahrer aus Holzwickede vor dem Amtsgericht. Was ihm vorgeworfen wurde: Er soll am 2. Juli diesen Jahres gegen 10.55 Uhr, die Autobahn 44 in Höhe Unna in Fahrtrichtung Dortmund gefahren sein und dabei über einen längeren Zeitraum hinweg mit seinem Pkw BMW sehr dicht auf den vorausfahrenden Pkw aufgefahren sein und dabei das Fernlicht betätigt und dem Fahrer im Wagen vor ihm mit der Faust gedroht haben. Der vorausfahrende Pkw habe sich schließlich zwischen zwei Lkw nach rechts gequetscht und sei danach von der A 44 abgefahren.

Sein Pech: Im Wagen vor ihn saß ein Polizeibeamter aus Fröndenberg in Zivil und der erstattete prompt Anzeige wegen Nötigung gegen den Holzwickeder.

Drängelei oder plötzliches Ausscheren auf der A44?

Der Holzwickeder  schilderte den Sachverhalt heute ganz anders: Er habe eine Lkw-Kolonne überholt und plötzlich sei rechts zwischen den Lkw ein Pkw nach links auf die Überholspur ausgeschert. Der Pkw sei allerdings  bedeutend langsamer gewesen als der Holzwickeder auf der linken Spur, so dass er selbst zu eine heftigen Bremsung genötigt worden sei. Kurzfristig, räumte der Holzwickeder ein, sei er deshalb wohl tatsächlich zu dicht aufgefahren, jedoch hab er er den korrekten Abstand schnell wieder hergestellt. Auch eine Geste mit der Hand, räumte der Holzwickeder ein – und wiederholte sie sogar vor Gericht. Allerdings will er nicht mit der Faust gedroht haben, sondern eine Handbewegung gemacht haben, die dem Kontrahenten anzeigen sollte, dass er „besser mal nachdenken“ sollte, was er da beinahe für einen schweren Unfall verursacht hätte.

Überhaupt war sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst: Er wisse als Berufskraftfahrer ganz genau, was er im Straßenverkehr darf oder nicht. So blöd könne er gar nicht sein. „Den Führerschein zu verlieren, kann ich mir nicht leisten.“ Und tatsächlich ist der Angeklagte bis dato ein völlig unbescholtener Bürger und Straßenverkehrsteilnehmer.

Richterin kann erhebliche Gefährdung nicht erkennen

Der Polizeibeamte in Zivil, der ihn angezeigt hatte, beharrte allerdings darauf: Er selbst sei schon längere Zeit auf der linken Spur gefahren, als der Holzwickeder mit seinem BMW mit sehr hohem Tempo und Lichthupe  herangekommen und ganz dicht aufgefahren sei. Dabei habe er ihm auch mit der Faust gedroht.

Zwar stand hier Aussage gegen Aussagen, doch wie fast immer in solchen Fällen schenkte der Anklagevertreter dem Polizeibeamten mehr Glauben. In seinem Plädoyer sprach er von einer „erheblichen Nötigung“ und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro und einen Monat Fahrverbot für den Angeklagten.

Doch der Angeklagte hatte Glück: Richterin Sarah Malcherek konnte eine erhebliche Gefährdung oder Zwangswirkung, die von einer Nötigung ausgehen muss, so nicht erkennen. In ihrer Urteilsbegründung ging die Richter davon aus, dass der Holzwickeder mit seinem BMW nur sehr kurzfristig zu dicht aufgefahren sei, bevor der Zeugen mit seinem Pkw nach rechts in eine Lücke zwischen zwei Lkw einscheren konnte. Aus diesem Grund lautete ihr Urteil für den Holzwickeder auf Freispruch.

Nötigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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