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Strom illegal abgezapft in Mietshaus: 400 Euro Geldstrafe

Wegen Stromdiebstahls wurde ein 53-jähriger Holzwickeder Hartz-IV-Empfänger heute (17.9.) vor dem Amtsgericht Unna zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt.

Vermutlich irgendwann im Laufe des Jahres 2013 hatte der Angeklagte ein Loch in seinen Fußboden seiner Wohnung gebohrt, ein Stromkabel hindurchgeführt und die Kellerbeleuchtung angezapft. Als die allgemeine Stromrechnung in dem Mietshaus dann plötzlich um rund 400 Euro höher als gewohnt ausfiel, wurden die Vermieterin und der Stromversorger aufmerksam. Im Januar 2014 entdeckte man schließlich die illegale „Stromzapfstelle“ in der Wohnung des Angeklagten, dessen Stromrechnung sich übrigens als verdächtig niedrig herausstellte.

Plötzlich war die Allgemeinstrom-Rechnung verdächtig hoch

In seiner Verhandlung heute erklärte der Angeklagte, dass das illegale Stromkabel schon seit 1996 in seiner Wohnung verlegt sei. Damals habe es Probleme mit der Stromversorgung in seinem Schlafzimmer gegeben und ein befreundeter Elektriker habe das Kabel durch den Boden in den Keller gelegt. Dafür könne er auch Zeugen benennen. Er sei immer davon ausgegangen, rechtfertigte sich der Angeklagte, dass der entnommene Strom aus seinem eigenen Keller komme und kein Allgemeinstrom sei. Die erhöhte Allgemeinstrom-Rechnung erklärte der 53-Jährige damit, dass seine Nachbarn dauernd Licht auf dem Dachboden brennen lassen haben.

Dem widersprach jedoch seine Vermieterin, die als Zeugin gehört wurde: Im ganzen Keller gebe es nur Allgemeinstrom. Außerdem sei die Allgemeinstrom-Rechnung nur dieses eine Mal für 2013 auffällig hoch gewesen.

Richterin Sarah Malcherek glaubte dem Angeklagten nicht und verurteilte den arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger zu einer für ihn  sicher empfindlichen Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen a‘ zehn Euro. Für den Holzwickeder habe zwar gesprochen, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, dass er keine Vorstrafen habe. Gegen ihn spreche allerdings, dass er nicht geständig sei.

Stromdiebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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