Umweltpolitiker wollen Baumschutz für Privateigentümer abschaffen
Die Baumschutzsatzung der Gemeinde stand heute wieder einmal auf der Tagesordnung einer Umweltausschuss-Sitzung. Soll die seit April 1995 geltende Satzung ersatzlos abgeschafft werden, wie es die CDU beantragt hat? Oder soll zumindest für die gemeindeeigenen Bäume eine Reglementierung gelten, wie es die FDP fordert? Um es gleich vorweg zu sagen: Eine Entscheidung ist heute auch nach knapp einem Jahr Beratung noch nicht gefallen. Aber immerhin wurde zumindest ein Beschluss gefasst.
In einem Punkt waren sich die Fraktionen – bis auf die Bündnisgrünen– einig: Man will die Reglementierung für private Eigentümer lockern und „das eigenverantwortliche Handeln der Bürger stärken“, wie es heute vollmundig in der Sitzung hieß. Dazu bräuchte man allerdings die Satzung gar nicht ändern oder gar abschaffen. Denn die 22 Jahre alte Baumschutzsatzung böte genügend Spielraum, um privaten Eigentümern entgegen zu kommen bei Fällgenehmigungen. Darauf machte Ausschussvorsitzende Uli Bangert (Die Grünen) heute mehrfach aufmerksam.
Doch hören wollte das offenbar niemand. Die Ausschussmitglieder haben einfach keine Lust mehr, sich ständig mit Anträgen von Bürgern zu befassen, die Bäume weg haben wollen und das von der Verwaltung untersagt bekommen haben. Dabei muss sich der Ausschuss nur mit öffentlichem Grün befassen. „Über private Bäume wird am Schreibtisch entschieden“, so Jürgen Titt, der zurzeit die Aufgaben der noch immer unbesetzten Stelle der/des Umweltbeauftragten wahrnimmt. Nur wenn private Grundeigentümer mit der Antwort der Verwaltung nicht einverstanden sind, wird „der Fall“ gerne in den Umweltausschuss abgeschoben.
Nach fast einjähriger Beratung scheint inzwischen auch die SPD-Fraktion weichgekocht, die sich bislang noch stets gegen eine Abschaffung der Baumschutzsatzung gestemmt hatte. Nunmehr will auch die SPD einer grundlegenden Änderung der Satzung zustimmen, wie ihr Sprecher Friedrich-Wilhelm Schmidt erklärte.
Mitteilung soll genügen, wenn Bürger Bäume umhauen
Dabei weiß die Verwaltung trotz Baumkataster – gar nicht einmal genau, welchen Baumbestand es in der Gemeinde gibt, räumt Jürgen Titt ein. Auch der Blick in andere Kreiskommunen hilft nicht weiter. Denn jede Kommune handhabt den Baumschutz anders und wie sie will.
In der Diskussion heute im Ausschuss zeichnete sich ein breiter Konsens für folgendes Vorgehen ab: Im privaten Bereich soll die Baumschutzsatzung praktisch abgeschafft werden. Bürger sollen der Gemeinde nur noch mitteilen müssen, wenn sie einen Baum umhauen wollen. Ob das auch für Bäume mit 80 cm Stammumfang in einer Höhe von einem Meter gilt oder ein paar Zentimeter mehr oder weniger, soll noch festgelegt werden. Strittig ist nur noch, ob für entfernte Bäume Ersatz geschaffen werden muss. Hier sperrt sich lediglich die CDU noch gegen eine Verpflichtung zur Ersatzpflanzung. Für Bäume im öffentlichen Bereich soll die geltende Reglementierung weitgehend erhalten bleiben.
Die Ausschussmehrheit war heute bereits drauf und dran zu beschließen, die komplette Satzung abzuschaffen. Vor allem Jürgen Titt für die Verwaltung und auch Frank Niehaus vom (Bürgerblock) drängten jedoch darauf, die Baumschutzsatzung nicht ganz außer Kraft zu setzen, sondern nur zu ändern. Einigen Ausschussmitgliedern war wohl auch dieses radikale Vorgehen mit Blick auf den Kahlschlag auf dem ehemaligen Herkenrath-Grundstück an der Rausinger Straße nicht ganz geheuer. Der geht allerdings auf eine schon vor längerer Zeit erteilte Genehmigung zurück und passierte zudem trotz gültiger Baumschutzsatzung.
Beschlossen wurde heute deshalb zunächst nur ein Auftrag an die Verwaltung, für den nächsten Umweltausschuss ein Verfahren vorzuschlagen, wie die bestehende Baumsatzung wie dargelegt modifiziert werden kann. Der Beschluss fiel einstimmig, lediglich die Mitglieder der Grünen enthielten sich.
Baumschutzsatzung, Umweltausschuss