Umsetzung des neuen Preissystems erneut vertagt: Alte Sperrmüllpreise gelten weiter
Nach wie vor gelten die Preise der alten Abfallgebührensatzung am Wertstoffhof. Darauf weist die Gemeindeverwaltung jetzt noch einmal hin. Der Grund: Weil es noch immer Klärungsbedarf bei den Sperrmüllgebühren gibt, konnte die neue Satzung noch immer nicht beschlossen werden.
Abweichend von der Darstellung im Abfallkalender beträgt die Gebühr für die Abgabe von Sperrmüll am Wertstoffhof deshalb 18 Euro pro Kofferraum bei einer Mengenbegrenzung von 0,5 Kubikmeter. Im Rahmen der kommunalen Sperrgutabfuhr wird ebenso der bisherige Preis von 36 Euro pro Kubikmeter mit dem Gebührenbescheid berechnet. Im Fall der persönlichen Abgabe der Sperrgutkarte im Bürgerbüro erfolgt ein entsprechender Hinweis.
Für künftige Sperrmüll-Anmeldungen bittet die Verwaltung um Beachtung der gültigen Abfallgebühren, welche auf der Internetseite der Gemeinde Holzwickede eingesehen werden können. Telefonisch können sich die Bürgerinnen und Bürger zu den gültigen Sperrmüllpreisen unter Tel. 91 54 14 bei der Umweltbeauftragte der Gemeinde informieren.
Politik fordert solide neue Gebührenkalkulation
Wie mehrfach berichtet sollten zum Jahreswechsel neue Volumenmaßstäbe und gerechtere Preise über ein neues Gebührensystem am Wertstoffhof eingeführt werden. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufes wurden die Abfallkalender mit diesen neuen Preisen bereits gedruckt und verteilt.
Die Politik in Holzwickede war jedoch insbesondere mit den vorgesehenen Preisen für die Sperrmüllabfuhr nicht einverstanden und forderte von der Verwaltung eine Überarbeitung der Gebührenkalkulation. Im Haupt- Finanz- und Personalausschuss vergangene Woche legte die Verwaltung dann zwar eine neue Gebührenkalkulation vor, die von den Fraktionen aber erneut als unzureichend abgelehnt worden ist: Die Verwaltungsvorlage sei widersprüchlich, eine solide, komplett neue Gebührenkalkulation fehle noch immer. Die Gebührensatzung wurde deshalb erneut nicht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, nachzubessern. Im nächsten Umweltausschuss (voraussichtlich am 14. Juli) soll es dann nach ausführlicher Beratung eine endgültige Empfehlung geben.
Konsequenz: Die neue Gebührensatzung mit den im Abfallkalender ausgedruckten neuen Preisen ist nicht gültig, es gilt nach wie vor die Satzung aus dem Vorjahr mit den alten Preisen.