Skip to main content
So nicht: Die Hände gehören beim Radfahren an den Lenker – deshalb ist das Telefonieren dabei verboten. (Foto: B. Kalle – Kreis Unna)

Serie „Sicher Rad fahren“: Handy ist auch auf dem Fahrrad tabu — Verstoß kann teuer werden

So nicht: Die Hände gehören beim Radfahren an den Lenker – deshalb ist das Telefonieren dabei verboten. (Foto: B. Kalle – Kreis Unna)
So nicht: Die Hände gehören beim Radfahren an den Lenker – deshalb ist das Telefonieren dabei verboten. (Foto: B. Kalle – Kreis Unna)

Radfahren ist gesund, Radfahren liegt im Trend – und Radfahren ist umweltfreundlich. Auf zwei Rädern kommt man gut voran im fahrradfreundlichen Kreis Unna – und die Zahl derer, die für ihre Wege das Velo nutzen, steigt stetig an. Das hält fit und ist gut für die Verkehrswende. Doch wo sich Wege kreuzen, gibt es auch Risiken und die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern steigt. Häufig verursachen sie die Unfälle selbst oder haben eine Mitschuld. Deshalb frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Sicher Rad fahren!“ das Wissen rund um wichtige Verkehrsregeln auf. Lesen Sie heute:

Folge 4: Kein Handy am Lenker

100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wer sich mit dem Handy am Ohr im Auto erwischen lässt, für den wird es teuer. Was viele nicht wissen: Auch beim Radfahren ist das Handy tabu. Und im Ernstfall kostet das Telefonieren auf dem Rad mehr als mancher an Guthaben auf der Prepaid-Karte hat.

„Die Hände gehören beim Radfahren möglichst an den Lenker“, nennt Erster Polizeihauptkommissar Thomas Röwekamp, der den Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde leitet, die Grundregel. Während das Telefonieren mit dem Handy oder Smartphone am Ohr genauso verboten ist, wie das Fotografieren oder Nachrichten schreiben, gibt es fürs radelnde Telefonieren eine Lösung: Man kann eine Freisprecheinrichtung mit Knopf im Ohr nutzen.

Knopf im Ohr erlaubt — Musik hören verboten

„Allerdings darf das den Radfahrer auch nicht von seinen Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr ablenken“, betont Röwekamp und empfiehlt, Telefonate am besten vor oder nach der Radtour zu erledigen. Der Straßenverkehrs-Experte verweist auf Studien, wonach eine Ablenkung durch das Handy die Reaktionsfähigkeit ähnlich beeinträchtigt wie eine leichte Alkoholisierung.

Verboten ist übrigens auch zu lautes Musikhören beim Radeln. Denn das Gehör ist für Radfahrer besonders wichtig. Schließlich verfügen sie nicht über Spiegel wie die Autofahrer und müssen Gefahren auch akustisch schnell erfassen können. „Eine Studie des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat ergeben, dass laute Musik die Reaktionszeit verdoppeln kann“, mahnt Röwekamp. Dies kann insbesondere im Stadtverkehr fatale Folgen haben.

Erlaubt ist übrigens die Befestigung eines Smartphones am Lenker z.B. als Navigationsgerät. Für die Adresseingabe muss der Radfahrer aber auch hier anhalten, will er nicht ein Knöllchen riskieren.

Wen die Polizei beim Benutzen des Handys oder Smartphones während der Fahrt erwischt, der muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.  PK | PKU

  • Lesen Sie in der nächsten Folge: Richtiges Linksabbiegen

Handy am Lenker, Serie Sicher Rad fahren!


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert